TÜV-Bericht ständig mitführen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU."

Das sagt der TÜV Süd selber dazu, nämlich hier: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/h…

Der TÜV Rheinland sagt: Aufbewahrung des Untersuchungsberichtes Der Fahrzeughalter muss den HU - Untersuchungsbericht mindestens 2 Jahre aufbewahren. Deshalb empfiehlt es sich, den Untersuchungsbericht im Fahrzeug mitzuführen. Diese Empfehlung (was keine Vorschrift ist!) gibt er hier: tuv.com/de/wasdergesetzgebe…

Ich bedanke mich für deine Antwort und Link.Hat mir sehr geholfen.lg

@Peter501

Bitteschön, den zweiten link musst du noch das www. hinzufügen, leider darf man hier keine zwei links in Antworten einfügen., habe ich gemerkt. Bin neu hier:-)

@Heidekraut12

Ok.Ich bin klar gekommen.

laut Aussage der Zulassungstelle für den Landkreis Offenbach am Main, soll der Prüfbericht der letzten HU immer mitgeführt werden. Ausschlaggebend hierfür sollen viele Fälschungen von Stempeln und geklaute Prüfplaketten sein. Das der Prübericht immer mitzuführen ist, ist aber darauf auch vermerkt.

Die AU-Bescheinigung gehört genauso wie der Fahrzeugschein zu den mit dem Fahrzeug immer mitzuführenden Unterlagen.

Neuzulassungen und Ummeldungen sind zum Teil ohne diese Papiere - ohne gültige AU sowieso nicht - oft nicht möglich.

Danke für deine Hilfe.

Das habe ich auch schon gehört - wo es steht weiß ich aber nicht.

Mein Wissensstand war aber, dass die freundlichen grünen Helfer da nicht so genau drauf schauen - außer man hat irgendwelche provozierenden Anbauteile für die man ein Gutachten zeigen können muss. Ansonsten reicht die Plakette und wenn was ist kann man es problemlos nachreichen

Danke für deine Mühe.Der Prüfer meinte,dass wäre vor zwei Jahren neu geregelt worden.

Auf jeden Fall bin ich noch nie danach gefragt worden, weder beim TÜV, noch auf irgendeiner Behörde oder bei der Polizei.

Ich auch nicht,mir ging es auch nur darum ob es da eine neue Regelung gibt.Vielen Dank

nein das brauchst du nicht die plakette sagt alles

Diese Aussage war bis jetzt auch für mich verbindlich,der Prüfer hat mich nur etwas verunsichert.Danke