Tüv abgelaufen zur Arbeit nach Österreich?

4 Antworten

In Deutschland nichts, weil bei Fahrzeugen die nicht der Vorführungsfplicht zu einer Sicherheitsprüfung unterliegen in den ersten 2 Monate Überzug kein Verwarngeld vorgesehen ist. In Österreich auch nichts, denn Dein Auto ist in Deutschland zugelassen, da gilt auch das deutsche Zulassungsrecht, die vorgeschriebene Hauptuntersuchung ist eine Vorschrift nach §29 StVZO, der Verstoß betriff also ein deutsches Gesetz bzw eine deutsche Verordnung, der Verstoß darf auch nur durch eine deutsche Behörde gahndet werden. Wenn sich das Auto nicht in Deutschland befindet, dann ruht die Vorführpflicht zur HU bis Du wieder nach Deutschland kommst.

Eine Österreische Behörde darf nur Verstöße gegen Ihre Gesetze und Verodnungen ahnden.

Soviel zum Recht !

Die Österreicher sind ein sehr erfindungsreiches Volk, wenn es darum geht Ausländern Geld abzunehmen, es gab immer wieder Fälle, in denen österreichische GEndarmen deutsche Bürger wegen der überzogenen HU belangt haben. Dieses wird dann auch mit einer solchen Dreistigkeit durchgezogen, daß Du eigentlich keine Chance hast, dem zu entgehen. Du bist dieser Willkür einfach ausgeliefert.

Wenn Du wieder zu Hause bist, kannst Du selbstverständlich Klage dagegen einreichen, die du sicher auch gewinnen wirst, vermutlich wird man das Verwarngeld auch schon aufgrund einer Klageerhebung oder eines Schreiben eines Anwaltes erstatten, da man genau weiß, daß es nicht rechtens ist.

Aber wer macht wegen 50 EUR schon so einen Aufwand ? KEINER und genau das kalkulieren die österreichischen Behörden ein.

Wenn Du selbstsicher auftrittst und über Deine Rechte Bescheid weißt, dann kannst Du beruhigt nach (A) fahren.

Dann fahre doch morgen zum TÜV! Wo ist das Problem?? Auch wenn Du die Plakette nicht bekommt, hast Du einen TÜV Bericht und eine Karenzzeit, die eventuellen Mängel abzustellen!

wo ein Wille ein Weg!