TÜV , Ab wann "Kennzeichen-Beschädigt"?

4 Antworten

Mit meinem Motorroller (Leichtkraftrad) muss ja auch regelmäßig zum TÜV. Ich parke meinen Roller immer hinten quer in meiner Garage. Dadurch ist das Nummernschild total verbeult, die schwarze Umrandung kaum mehr sichtbar, weil ich oft damit an die Garagenwand komme. Mit dem Roller war ich bereits so mehrfach beim TÜV - bemängelt hat das bisher noch niemand!

JA, es kann ein Mangel sein, aber dazu muß es schon ziemlich ramponiert und unleserlich sein. Aber Du kannst Dir doch in einem Schilderladen ein neuen machen lassen (Im Internet kostet ein Satz 13 EUR) Das StVA nimmt für die Siegelung von neuen Kennzeichen 4,10 EUR, die alten Kennzeichen mußt Du zur Entwertung mitbringen. Habe ich auch gerade für einen Kumpel gemacht.

Solang das Kennzeichen noch gut lesbar ist und nich übermässig verdellt ist brauchst du dir da keine sorgen machen, vorallem nicht wegen dem Loch. Viele bohren da Löcher rein um es fest zuschrauben was auch erlaubt ist.

Es ist gesetzlich verboten, jegliche Veränderungen am Kennzeichen vorzunehmen. Davon abgeleitet, schätze ich mal, gehören auch Beschädigungen dazu. Ich bin mir jedoch wirklich nicht sicher, ob es der TÜV bemängeln kann, da es deine Sicherheit nicht gefährdet, jedoch die Polizei dich deswegen anhalten kann.

Ich würde die Kennzeichenschilder wechseln lassen.