TÜV - wie lange darf man überziehen, wenn man im ausland ist?

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Vom Halter eines Kfz kann nicht verlangt werden, das Kfz rechtzeitig vor Ablauf des TÜV-Termins zur Untersuchung nach Deutschland zu bringen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO kann aber dennoch erstattet werden, wenn die TÜV-Frist abgelaufen ist und sich das Kfz wieder in Deutschland befindet. Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass die Hauptuntersuchung bei der Ausreise aus Deutschland noch nicht fällig war und das Kfz danach ständig im Ausland gewesen ist. Es liegt im Ermessen der Polizei, ob ein Verwarnungs- oder Bußgeld oder eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt. Laut Bußgeldkatalog 2010 kann wegen einer Fristüberschreitung bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung von zwei bis vier Monaten ein Bußgeld von Euro 15.-, bei einer Fristüberschreitung von vier bis acht Monaten Euro 25.-, und bei über acht Monaten ein Bußgeld von Euro 40.- und 2 Punkte und im deutschen Verkehrszentralregister in Flensburg verhängt werden. Wird eine TÜV-Prüfung verspätet durchgeführt, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Fälligkeitsmonat der letzten Untersuchung. Die Frist für die Hauptuntersuchung wird rückdatiert. Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden. Dabei sollte man den Termin für die Hauptuntersuchung schon vereinbart haben, bevor man nach Deutschland einreist. Die TÜV-Abnahme sollte am besten direkt im Anschluss an die Wiedereinreise erfolgen. Dabei gibt es aber keinen Gesetzestext, der besagt, dass die erste Abnahmestelle nach der Grenze angefahren werden muss.

Genau, so mache ich es auch immer. Den Tuev-Termin schon vereinbart.

vielen dank für die informative und ausführliche antwort. ungefähr so habe ich es auch gehört. das passt schon. ich bin mitte januar 2010 ausgereist, TÜV hätte ende juni 2010 erfolgen sollen. ich komme freitagabend 10.12. nach deutschland und habe am montagmorgen 13.12. einen TÜV termin. sa./so lasse ich das fahrzeug in der garage.

@mtz1139

Gern geschehen.

Dem TÜV ist es ziemlich egal wo man sich aufhält. Nur wer seinen TÜV überzieht, bekommt nicht mehr wie es einemal war den neuen Stempel ab dem Monat wo man da war, sondern ab dem Monat wo man hingemusst hätte. Außerdem kann das bei einem Unfall ziemlichen Ärger mit der Versicherung kommen. Übrigens, der TÜV ist mittlerweile in einigen europäischen Ländern vertreten.

dass man den stempel ab dem monat bekommt, wo man hingemusst hätte, ist mir bekannt.

weiss jemand, in welchen europäischen ländern der TÜV vertreten ist ??? bei mir geht es um italien.

@mtz1139

kannst googeln, ich weiß es von der Türkei.

@tipsie69

ALSO: ich habe TÜV-SÜD wie auch TÜV-NORD, jeweils italien, gefunden. habe eine anfrage nach BRD gestellt, antworten kamen sofort:

weder TÜV-SÜD noch TÜV-NORD können für fahrzeuge mit deutschem kennzeichen die HAUPTUNTERSUCHUNG (HU) und die ABGASUNTERSUCHUNG (AU) durchführen. der deutsche gesetzgeber hat dies für DAS AUSLAND verboten !!!

die filialen für den TÜV NORD und SÜD im ausland - in meinem fall habe ich italien geprüft - sind für viele andere expertisen und prüfungen zuständig, aber keinesfalls für die KFZ-HU !!

ich hoffe, damit einiges klargestellt zu haben!

Natürlich kannst du den TÜF überziehen.Habe das auch schon so gemacht.Du musst aber nachweisen,daß du wirklich im Ausland warst.Natürlich nicht gleich hinter der Grenze,schon einbisschen weiter weg.

Man kann den TÜV überziehen, es wird auch neuestens der Monat geklebt wo man vorstellig war. Unabhängig der Polizei:

Aufschlag bei den Tüv-Gebühren.

Mehr als zwei Monate : 15 Euro Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : 25 Euro Mehr als acht Monate : 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Du darfst den TÜV-Termin garnicht überziehen ! Dies gilt auch im Ausland. Wenn Du hier in Spanien in eine Kontrolle kommst und der TÜV ist mehr als 2 Wochen abgelaufen, dann wird das RICHTIG teuer !!!