Türzargen streichen?
Mein Vermieter will, dass ich die Türzargen beim Auszug mit einem Lack streiche. Kann er das verlangen? Zu diesem Zwecke müssen außer Abkleben auch die Gummi entfernt und wieder eingesetzt werden.
1 Antwort
Wenn die Zargen verkratzt sind dann ja. Wenn Du selbst die Zarge in einer Farbe angestrichen hast, die dem Vermieter nicht gefällt, dann auch. Wenn der alte Lack einfach nur altersbedingt nicht mehr so schön ist (rissig, fleckig, ...), dann meines Erachtens nein.