Türzarge soll ausgetauscht werden. Beschädigungen sind kein Reklamationsgrund?

3 Antworten

Nein, das ist kein Freifahrtsschein, denn auch bei der nötigen Sorgfalt läßt es sich nicht immer vermeiden, daß beim Ausbau einer Zarge angrenzende Flächen leiden.

Schutzlos bist Du deshalb aber nicht - bei grober Fahrlässigkeit gilt die Klausel nämlich nicht

Am Besten, Du bist bei dem Ausbau zugegen, dann kannst Du sehen, ob fachmännisch gearbeitet wird

ist klar und Handwerklich in Ornung , wenn der Türrahmen (Zarge) ausbaut wird (vorsichtig) kann immer etwas putz und abgehen oder Am fußboden kratzer geben , das ist ok anders geht es einfach nicht.

Dann muss halt wieder beigeputzt , tapeziert werden, oder ein stück Parkett /Laminat eingesetzt werden. Ist wie beim Fenstereinbau / Ausbau ist da gleiche.

Nebenarbeiten wird es hier immer geben da jedes Fenster / jede Tür anders ist.

Wäre diese Klausel nicht im Vertrag enthalten, wäre der Auftrag ein Freifahrtschein für Dich. Natürlich solltest Du den Handwerker auch kritisch betrachten. Der Handwerker, der auf diese Klausel verzichten würde, müsste ziemlich dumm sein. Aber es besteht sicher ein Risiko, dem Du allerdings kaum entgehen kannst, außer wenn Du die Arbeiten selbst durchführst.