Türzarge erneuern durch Tischlerei und Haftpflicht?

Schaden an der Türzarge - (Wohnungsübergabe, Mängel Wohnungsübergabe) Bild 2 - (Wohnungsübergabe, Mängel Wohnungsübergabe)

3 Antworten

Wenn Du danach googelst findest Du viele Anleitungen, wie man solche Kratzer an Türzargen beseitigen oder mildern kann.

Aus meiner Sicht ist die Forderung nach einem kompletten Austausch übertrieben da es sich nur um eine kleine Beschädigung handelt.

Anders wäre es wenn die Türzarge gesplittert / gebrochen wäre oder bei einem Loch im Türblatt.

Die Frage ist natürlich immer wie ein Richter das abschließend bewertet. Der Vermieter möchte natürlich jegliche Abnutzung durch Austausch ersetzt haben - eine normale Abnutzung ist aber hinzunehmen. Letztlich immer eine Einzelfallentscheidung.

Das kann dir deine Versicherung garantiert beantworten...

ICH denke nicht das so eine Beschädigung eine "normale" Abnutzung ist - zumindest meine Türen nutzen sich seit Jahren nicht so ab ;-) 

Na tolle Wurst^^

zu dem unfallzeitpunkt hätte ev . eine fremde haftpflicht geholfen. die vom helfenden kumpel .

jetzt muß da ein schreiner bei um das teil zu wechseln . glatt bekommen =glatt zurück geben .