Tattoowierer hat trotz Vorlage Tattoo frei Hand angefertigt, habe ich nun recht auf Schadensersatz?
Moin, ich habe mir am 1.6.17 ein Tattoo auf dem Brustkorb stechen lassen. Ich gab dem Tattoowierer eine Vorlage, welche er auch aufgetragen hat. Das Pentagramm stach er zuletzt und nun, nachdem es verheilt war, sieht man dass er es offenbar frei Hand stach. Die Linien sind mal dicker, mal dünner, die freien Abstände sind alle unterschiedlich und anstatt Ecken, stach er diese abgerundet. Ich war bereits 1 Jahr zuvor bei ihm, dasozialen damalige Tattoo war allerdings gut gestochen, er hat mich beide Male nicht belehrt, er hat einfach einen Termin ausgemacht, tattoowiert und kassiert (direkt nach dem stechen war alles so angeschwollen, dass man es kaum sah). Zum nachstechen war ich allerdings noch nicht, dies soll Anfang September geschehen.
3 Antworten
Natürlich hast du recht dazu. Wenn er eine Vorlage bekommt und du ihm nicht gesagt hast das er auch frei gestalten darf hat er die Pflicht sich an deine wünsche zu halten. Das er keinen Beratungstermin ausgemacht hat ist auch fragwürdig. Also wenn du nicht Glücklich mit dem Tattoo bist würde ich mich ganz klar beschweren
LG
Das warte mal ab bis zum nachsprechen und frag ihn dan. Im Prinzip sieht es ja ganz sauber aus. Bis auf die weißen stellen aber die können auch der angeschwollenenen Haut geschuldet sein, was ab und an schon vorkommt.
Selbst wenn er es nachstechen, die Abstände der Zacken sind zu gering und laut vorlage sollten die Linien nicht so dick sein, alle sind breiter als ,,erlaubt" um genau zu sein. Und das er kann ja schleicht den Abstand durch weglasern vergrößern
Schonmal drüber nachgedacht, dass nicht jeder Hauttyp für filigrane Linien geeignet ist und der Tätowierer sich dabei was gedacht hat?
Dann hätte er das aber wohl sagen müssen anstatt einfach zu machen...