Tschechischer Führerschein mit MPU legal?

6 Antworten

Bonsoir,

die MPU zu umgehen ist ja ein Thema an dem sich die Geister scheiden. Ich hab mich mal informiert und die Gesetze selbst mal durchgesucht, um mir einen Überblick zu verschaffen. Dabei hab ich z.b. Folgendes gefunden.

Es gibt die 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG), die
die vorangegangene Richtlinie (91/439/EWG) am 19.01.2013 aufgehoben hat.
(Quelle: Artikel 17 der 3. Führerscheinrichtlinie)

Nun gibt es in dieser Richtlinie den Artikel 11, der einen viel
zitierten Absatz enthält, der besagt, dass es den Einzelstaaten
gestattet sein soll die Anerkennung eines Führerscheins aus einem
anderen EU Staat unter Umständen abzulehnen. Dieser Artikel 11 galt
jedoch schon ab dem 19.01.2009. Also schon seit mehr als 6 Jahren. 2012
wurde dann folgendes Urteil vom europäischen Gerichtshof gefällt. Also
während Artikel 11 schon galt!

"Zur Anerkennung eines außerhalb einer Sperrfrist erteilten EU-Führerscheins bei Einhaltung des Wohnsitzprinzips"

So wurde für Recht erklärt: "Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4
Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die
Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in
seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb
einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser
Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten
Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines
ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten
Mitgliedstaats eingehalten wurde."

Das hört sich ja schonmal gut an oder?. Wenn man sich
damit auseinandersetzt oder einen professionellen juristischen Rat bei
einem Anwalt einholt, kommt man bestimmt weiter.
Einfach mal mpu umgehen oder sowas suchen, da gibt es bestimmt was, wo man Infos bekommt, um sich eine eigene Meinung zu bilden.

Liebe Grüße

Dog

Ergänzend zu den anderen richtigen Antworten noch die Rechtsgrundlage, damit du es nicht "einfach so" glauben musst:

Nach § 28 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung sind Führerscheine aus anderen EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich in Deutschland anzuerkennen. Dann gibt es aber noch Abs. 3, der die Einschränkungen aufzählt, für dieses Thema Satz 1 Nr. 3:

Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben.

Das bedeutet: Solange du vor der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis die MPU machen musst, kann die Fahrerlaubnis in Tschechien zwar legal erworben worden sein, du darfst damit auch in allen Staaten der Welt fahren, nur in Deutschland nicht.

Fährst du trotzdem, machst du dich strafbar nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (Freiheitsstrafe bis zu ein Jahr oder Geldstrafe).

Von diesem ganzen MPU umgehen habe ich auch schon gehört bzw. gelesen. Ich muss mir das ganze etwas öfter anhören, weil der Freund meiner Tochter anscheinend auch nicht wirklich beherrscht fahren kann und nun auch einen Lappen verloren hat. Oder heute ist es ja nur noch eine Karte :-)

Ich bin da immer etwas vorsichtig, wenn es um so etwas geht. Im Zweifel einen Anwalt fragen, ob es tatsächlich möglich ist.

Aber, wenn es tatsächlich illegal wäre, dann würden die ganzen Anbieter doch dicht machen müssen. Infomier dich einfach bezüglich dieses MPU umgehens. Irgendjemand wird dich schon beraten können.

Hallo biggy

ich mische mich auch noch ein:-)

EU-Richtlinie 2006/126/EG zur Zuständigkeit für Führerscheinmaßnahmen der Einzelstaaten

"Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFuehrerschein38.php

und eine MPU ist so eine innerstaatliche Bestimmung

Wenn in Deutschland eine MPU-Auflage besteht, dann nützt der Schein gar nichts.