Trunkenheit auf dem Fahrrad über 1,6. Keine MPU?
Hallo ihr Lieben. Also die Überschrift sagt es ja bereits. Ich bin betrunken Rad gefahren und habe einen Wert von 1,68 in der Blutentnahme gehabt. Rechne also mit dem schlimmsten.. Gestern kam der Strafbefehl und ich werde nicht bestraft sondern verwarnt : "Verwarnung mit Strafvorbehalt". Ich habe eine Bewährungszeit von 2 Jahren in der ich mir nichts zu schulden lassen kommen darf, ansonsten muss ich die Geldstrafe bezahlen.
Das leuchtet mir auch alles ein.. was ich nicht verstehe ist: Wer sagt mir denn nun das ich meinen Führerschein abgeben muss oder nicht? Ich hab mal ein wenig im Strafgesetzbuch geblättert und diese Verwarnung macht es nicht möglich mir den Führerschein zu entziehen. Meine Frage: Muss ich dennoch mit einer MPU rechnen? Wer ordnet diese an? Hätte das nicht schon in meinem Brief gestanden?
Ich bedanke mich herzlichst.
8 Antworten
Hallo Uffiie,
ginatilan hat ja schon alles Wichtige geschrieben. Die MPU wird sicher unausweichlich sein.
Ich möchte hier nur noch anfügen, dass es bei einer TF mit dem Rad manchmal mehrere Monate dauern kann, bis die Aufforderung der FSSt. kommt (wir hatten im Forum schon Fälle von bis zu einem Jahr).
Darum solltest du ab sofort einen sehr kontrollierten Umgang mit dem Alk. pflegen und dir nach Möglichkeit auch mal Leberwerte einholen.
Sobald die MPU-Aufforderung kommt, hast du gerade mal 3 Monate Zeit, um ein pos. Gutachten abzugeben. Das MPI erwartet aber einen "gelebten" Verhaltensänderungszeitraum von mind. 6 Monaten.
Darauf solltest du dann vorbereitet sein....
Gruß Nancy
Was ist in diesem Fall denn daraus geworden. Bei mir jetzt ähnlich. Zum Glück nur Bewährung 2 Jahre, Verwarnung aufgrund einer Fahrradfahrt mit 1,85 Promille. Aber Ungewiss ob eine Meldung an die FSS stattgefunden hat.
Hallo Uffiie
Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird.
Nach der Wertung der Fahrerlaubnisverordnung begründet auch die Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 Promille Zweifel an der Kraftfahreignung. In dem deshalb einzuholenden medizinisch-psychologischen Gutachten ist zu klären, ob nach dem gezeigten Trinkverhalten, der Vorgeschichte und dem Persönlichkeitsbild des Betroffenen die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug unter unzulässigem Alkoholeinfluss führen wird.
du darfst also deine Fahrerlaubnis behalten bis das Ergebnis der MPU feststeht.
sollte das Gutachten negativ (also positiv für dich) ausfallen wird deine Fahrerlaubnis nicht entzogen
t und diese Verwarnung macht es nicht möglich mir den Führerschein zu entziehen.
dir wird die Fahrerlaubnis auch nicht (gleich) entzogen, du darfst mit deinem Auto sogar zur MPU fahren
Wer ordnet diese an?
deine Fsst
Hätte das nicht schon in meinem Brief gestanden?
die MPU steht nie im Urteil/Strafbefehl weil sie den Richter nichts angeht
Das verwunderte mich etwas.
warum?
es ist ja klar, dass dir keine Fahrerlaubnis entzogen werden kann (oder ein Fahrverbot aufgebrummt bekommst), du bist ja kein Kraftfahrzeug gefahren.
Man geht nicht davon aus, dass ich das nochmal tue.
davon geht der Richter aus, aber nicht die Fsst
das sind zwei paar Stiefel!
durch die MPU kannst du ja beweisen, dass du in Zukunft kein Fahrzeug unter Alkoholeinwirkung fahren wirst
****warum?
es ist ja klar, dass dir keine Fahrerlaubnis entzogen werden kann (oder ein Fahrverbot aufgebrummt bekommst), du bist ja kein Kraftfahrzeug gefahren.** ** Das ist nicht ganz richtig. In dem Artikel der Verwarnung geht es nicht darum, ob Kraftfahrzeug oder Fahrzeug als solches.. sondern nur darum, dass man dir die Fahrerlaubnis nicht entziehen kann, wenn du eine Verwarnung erhalten hast. Wenn dem so ist könnte ich ja sagen, danke für das Angebot, aber meine Fahrerlaubnis könnt ihr mir nicht nehmen, also mach ich keine MPU.
Du hast einen Denkfehler du musst das Strafrecht trennen vom Führerscheinrecht.
wenn du keine MPU machst wird deine Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung verwaltungsrechtlich entzogen.
vergesse die Verwarnung, es geht jetzt um was ganz anderes
schau mal hier rein
http://www.gutefrage.net/frage/mpu-nach-tf-auf-fahrrad-abstinenznachweis
Eine Frage hätte ich noch: wer gibt die ganze Nummer denn an die Führerscheinstelle weiter? Polizei oder Gericht? Bei der Polizei rief ich nämlich eben an und dort sagte man mir das mein Sachbearbeiter nichts weiter gegeben hat und das es auch im ermessen des Richters liegt die ganze Nummer weiter zu geben. Anrufen soll ich nicht, wir wollen ja keine schlafenden Hunde wecken, so der Wortlaut.
Eine Frage hätte ich noch: wer gibt die ganze Nummer denn an die Führerscheinstelle weiter? Polizei oder Gericht?
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
wie du siehst ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben deine Trunkenheitsfahrt der Fsst zu melden
Bei der Polizei rief ich nämlich eben an und dort sagte man mir das mein Sachbearbeiter nichts weiter gegeben hat
die Polizei darf dir telefonisch gar keine Auskunft geben, zwecks Datenschutz.
oder hast du ihm das Aktenzeichen genannt?
ich wünsche es dir vom ganzen Herzen, dass die Polizei wegen dir über die Gesetze hinwegsehen wird.
(was ich aber nicht denke, warum sollte ein Staatsdiener seinen Job wegen dir verlieren wenn er über die Gesetze hinwegsieht?)
Wenn du nur verwarnt wurdest, hast du Glück. Da würdest du ggf. ein Extra Schreiben bekommen, wenn du zur MPU müsstest..
. Da würdest du ggf. ein Extra Schreiben bekommen, wenn du zur MPU müsstest..
das wird er, oja, das wird er bekommen
Also soweit ich weiß, kann deine Fahrerlaubnis eingezogen werden, aber du solltest noch post bekommen.
die Fahrerlaubnis wird eingezogen wenn er die MPU nicht besteht oder nicht macht, sonst nicht
oder so ;)
"..zumal neben der Verwarnung weder die Entziehung der Fahrerlaubnis [...] noch ein Fahrverbot möglich ist". Das verwunderte mich etwas.
Diese Verwarnung mit Strafvorbehalt wird gerade bei Trunkenheit im Verkehr sehr selten ausgesprochen, das heißt "Das ist in der Erwartung geschehen, dass sie künfitig auch ohne Verurteilung zu einer Strafe keine Straftat mehr begehen werden". Man geht nicht davon aus, dass ich das nochmal tue. Wäre somit eine MPU da nicht hinfällig, wenn es in dieser darum gehen soll das angenommen wird, dass ich zukünftig nochmal betrunken aufs Rad steige?