Trunkenheit auf dem Fahrrad über 1,6. Keine MPU?

8 Antworten

Hallo Uffiie,

ginatilan hat ja schon alles Wichtige geschrieben. Die MPU wird sicher unausweichlich sein.

Ich möchte hier nur noch anfügen, dass es bei einer TF mit dem Rad manchmal mehrere Monate dauern kann, bis die Aufforderung der FSSt. kommt (wir hatten im Forum schon Fälle von bis zu einem Jahr).

Darum solltest du ab sofort einen sehr kontrollierten Umgang mit dem Alk. pflegen und dir nach Möglichkeit auch mal Leberwerte einholen.

Sobald die MPU-Aufforderung kommt, hast du gerade mal 3 Monate Zeit, um ein pos. Gutachten abzugeben. Das MPI erwartet aber einen "gelebten" Verhaltensänderungszeitraum von mind. 6 Monaten.

Darauf solltest du dann vorbereitet sein....

Gruß Nancy

Was ist in diesem Fall denn daraus geworden. Bei mir jetzt ähnlich. Zum Glück nur Bewährung 2 Jahre, Verwarnung aufgrund einer Fahrradfahrt mit 1,85 Promille. Aber Ungewiss ob eine Meldung an die FSS stattgefunden hat.

Hallo Uffiie

Hat ein Fahrerlaubnisinhaber als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird.

Nach der Wertung der Fahrerlaubnisverordnung begründet auch die Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 Promille Zweifel an der Kraftfahreignung. In dem deshalb einzuholenden medizinisch-psychologischen Gutachten ist zu klären, ob nach dem gezeigten Trinkverhalten, der Vorgeschichte und dem Persönlichkeitsbild des Betroffenen die Gefahr besteht, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug unter unzulässigem Alkoholeinfluss führen wird.

du darfst also deine Fahrerlaubnis behalten bis das Ergebnis der MPU feststeht.

sollte das Gutachten negativ (also positiv für dich) ausfallen wird deine Fahrerlaubnis nicht entzogen

t und diese Verwarnung macht es nicht möglich mir den Führerschein zu entziehen.

dir wird die Fahrerlaubnis auch nicht (gleich) entzogen, du darfst mit deinem Auto sogar zur MPU fahren

Wer ordnet diese an?

deine Fsst

Hätte das nicht schon in meinem Brief gestanden?

die MPU steht nie im Urteil/Strafbefehl weil sie den Richter nichts angeht

Uffiie 
Fragesteller
 20.11.2013, 11:34

"..zumal neben der Verwarnung weder die Entziehung der Fahrerlaubnis [...] noch ein Fahrverbot möglich ist". Das verwunderte mich etwas.

Diese Verwarnung mit Strafvorbehalt wird gerade bei Trunkenheit im Verkehr sehr selten ausgesprochen, das heißt "Das ist in der Erwartung geschehen, dass sie künfitig auch ohne Verurteilung zu einer Strafe keine Straftat mehr begehen werden". Man geht nicht davon aus, dass ich das nochmal tue. Wäre somit eine MPU da nicht hinfällig, wenn es in dieser darum gehen soll das angenommen wird, dass ich zukünftig nochmal betrunken aufs Rad steige?

ginatilan  20.11.2013, 11:38
@Uffiie

Das verwunderte mich etwas.

warum?

es ist ja klar, dass dir keine Fahrerlaubnis entzogen werden kann (oder ein Fahrverbot aufgebrummt bekommst), du bist ja kein Kraftfahrzeug gefahren.

Man geht nicht davon aus, dass ich das nochmal tue.

davon geht der Richter aus, aber nicht die Fsst

das sind zwei paar Stiefel!

durch die MPU kannst du ja beweisen, dass du in Zukunft kein Fahrzeug unter Alkoholeinwirkung fahren wirst

Uffiie 
Fragesteller
 20.11.2013, 12:08
@ginatilan

****warum?

es ist ja klar, dass dir keine Fahrerlaubnis entzogen werden kann (oder ein Fahrverbot aufgebrummt bekommst), du bist ja kein Kraftfahrzeug gefahren.** ** Das ist nicht ganz richtig. In dem Artikel der Verwarnung geht es nicht darum, ob Kraftfahrzeug oder Fahrzeug als solches.. sondern nur darum, dass man dir die Fahrerlaubnis nicht entziehen kann, wenn du eine Verwarnung erhalten hast. Wenn dem so ist könnte ich ja sagen, danke für das Angebot, aber meine Fahrerlaubnis könnt ihr mir nicht nehmen, also mach ich keine MPU.

ginatilan  20.11.2013, 13:09
@Uffiie

Du hast einen Denkfehler du musst das Strafrecht trennen vom Führerscheinrecht.

wenn du keine MPU machst wird deine Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung verwaltungsrechtlich entzogen.

vergesse die Verwarnung, es geht jetzt um was ganz anderes

Uffiie 
Fragesteller
 20.11.2013, 14:20

Eine Frage hätte ich noch: wer gibt die ganze Nummer denn an die Führerscheinstelle weiter? Polizei oder Gericht? Bei der Polizei rief ich nämlich eben an und dort sagte man mir das mein Sachbearbeiter nichts weiter gegeben hat und das es auch im ermessen des Richters liegt die ganze Nummer weiter zu geben. Anrufen soll ich nicht, wir wollen ja keine schlafenden Hunde wecken, so der Wortlaut.

ginatilan  20.11.2013, 23:13
@Uffiie

Eine Frage hätte ich noch: wer gibt die ganze Nummer denn an die Führerscheinstelle weiter? Polizei oder Gericht?

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

wie du siehst ist es sogar gesetzlich vorgeschrieben deine Trunkenheitsfahrt der Fsst zu melden

Bei der Polizei rief ich nämlich eben an und dort sagte man mir das mein Sachbearbeiter nichts weiter gegeben hat

die Polizei darf dir telefonisch gar keine Auskunft geben, zwecks Datenschutz.

oder hast du ihm das Aktenzeichen genannt?

ich wünsche es dir vom ganzen Herzen, dass die Polizei wegen dir über die Gesetze hinwegsehen wird.

(was ich aber nicht denke, warum sollte ein Staatsdiener seinen Job wegen dir verlieren wenn er über die Gesetze hinwegsieht?)

Wenn du nur verwarnt wurdest, hast du Glück. Da würdest du ggf. ein Extra Schreiben bekommen, wenn du zur MPU müsstest..

ginatilan  20.11.2013, 11:27

. Da würdest du ggf. ein Extra Schreiben bekommen, wenn du zur MPU müsstest..

das wird er, oja, das wird er bekommen

Also soweit ich weiß, kann deine Fahrerlaubnis eingezogen werden, aber du solltest noch post bekommen.

ginatilan  20.11.2013, 13:39

die Fahrerlaubnis wird eingezogen wenn er die MPU nicht besteht oder nicht macht, sonst nicht