Trotzdem ALG 1 obwohl auf eigenen Wunsch gekündigt?

7 Antworten

Die einzig warheitsgemäße Aussage und vor allem die einzig zutreffende Aussage ware 2.

Bei der kannst Du auch sicher sein das es da keine Nachfragen oder Probleme mit dem ALG1 gibt.

Nur 2 entspricht der Wahrheit. Alles andere passt nicht zu einem Ausbildungszeugnis und würde auch vom Arbeitsamt unnötige Fragen aufwerfen.

Nummer 1 würde ich nicht nehmen, das könnte eine Sperre durch das Amt geben (nach dem Motto: selbst verschuldet).

Bei 2 und 3 sehe ich keine Probleme. Mein Favorit wäre aber 3, da dich damit auf jeden Fall keine Schuld trifft, egal wie tief man graben würde.

 

DarthMario72  01.08.2016, 14:52

Aber nur Nr. 2 entspricht der Wahrheit.

lordy20  02.08.2016, 12:15
@DarthMario72

Absolut korrekt, aber 3 klingt am besten (ich weiß, ist nicht wirklich ehrlich).
Andere Firmen würden sich bei 2 die Frage stellen, warum wurde er nicht übernommen.
Aber wie schon gesagt, du hast natürlich recht, das nur 2 der Wahrheit entspricht.

DarthMario72  02.08.2016, 13:33
@lordy20

Andere Firmen würden sich bei 2 die Frage stellen, warum wurde er nicht übernommen.

Warum? Das ist eine übliche Formulierung, wenn die Prüfung bestanden wurde.

Zeugnisse haben wahrheitsgemäß zu sein, auch wenn das nicht immer zutrifft. Variante 3 wäre aber eine ziemlich offensichtliche Lüge. Ich würde mich dann eher über das widersprüchliche Zeugnis wundern.

Bei (1) muss man sich im Vorstellungsgespräch rechtfertigen. "Warum sind Sie nicht geblieben".....

(2) klingt nicht sehr schön, wie als wenn man den schlechten Lehrling endlich los ist.

Wenn bei (3) noch ein ordentlicher Grund steht, dann wird es dazu im Vorstell. Gespräch keine Fragen geben.

Für das Arbeitsamt brauchst Du nur eine Bescheinigung, dass Dein Lehrbetrieb Dich nicht übernehmen kann. Das Zeugnis bekommt das Arbeitsamt nicht.

DarthMario72  30.07.2016, 15:30

(2) klingt nicht sehr schön, wie als wenn man den schlechten Lehrling endlich los ist.

Das ist Blödsinn. Das ist eine übliche Formulierung, wenn die Ausbildung erfolgreich beendet wurde.

tommy40629  30.07.2016, 15:33
@DarthMario72

Ein nicht ausgebildeter Personaler weiß das vielleicht nicht.

Messkreisfehler  31.07.2016, 08:05
@tommy40629

In einem Arbeitszeugnis kann man aber nicht jede Formulierung so wählen dass sie jede Person die in dem Bereich keine Ahnung hat versteht. Antwort 2 ist die übliche Formulierung für eine beendete Ausbildung ohne Übernahme. Jeder Personaler der zumindest mal eine Handvoll Bewerbungen von fertig ausgebildeten Menschen in der Hand hatte kennt diese Forumulierung auch.

DarthMario72  02.08.2016, 13:35
@tommy40629

Ein nicht ausgebildeter Personaler weiß das vielleicht nicht.

Das ist dann das Problem des nicht ausgebildeten Personalers bzw. dessen AG. Aber selbst ein nicht oder schlecht ausgebildeter Personaler würde sich wundern, wenn ein Azubi angeblich betriebsbedingt gekündigt worden sein soll.

Das ausbildungsverhältnis endet immer mit dem bestehen der Prüfung. So bedarf es auch keiner Kündigung. Das Amt interessiert es nicht was im Zeugnis steht. So oder so musst du dir um das ALG1 keine Sorgen machen. Für das Zeugnis und deine Zukunft ist aber die 1. Formulierung am besten. Die vermittelt das du übernommen worden wärest aber selbst nicht wolltest.

LG