Trotz Schulden beim Amtsgericht in den Urlaub?

3 Antworten

Den Urlaub kann sie in Ruhe antreten.

Zunächst läuft erst mal der Ratenantrag. Dieser wird meistens positiv beschieden, allerdings kann sie sich die Ratenhöhe nicht aussuchen, sie wird von der Staatsanwaltschaft bestimmt. Die Raten werden ihr natürlich zu hoch vorkommen, aber genau das ist auch Sinn der Sache. Es handelt sich um eine Geldstrafe, als solche sollte sie auch fühlbar sein und nicht aus der Portokasse bezahlt werden können.

Sollte sie auch die Ratenzahlung auch nicht leisten können, kann sie immer noch die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit beantragen, das ist aber auch nicht mit ein paar Stunden erledigt. Erwartet werden ca. 6 Stunden pro Tagessatz.

Erst wenn das alles nichts bringt, bis dahin vergehen Monate, kommt irgendwann die Ladung zum Strafantritt. Die Frist beträgt dann meist zwei Wochen. Erst wenn von der Ladung angegebenen JVA die Rückmeldung kommt das sie nicht erschienen ist ergeht ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft.

Liegt dieser Haftbefehl vor wird sie, wann immer eine Kontrolle stattfindet, auf deutschem Staatsgebiet verhaftet. Sie kann dann einer Inhaftierung nur noch durch sofortige vollständige Begleichung der Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.

Ja. Bei Reise in den Schengenraum findet ja keine Passkontrolle statt. Dann muss sie bei der Rückkehr halt mit den Konsequenzen leben.

Danke für die schnelle Antwort! Die Türkei zählt da glaube aber nicht dazu!? Welche Konsequenzen meinst du?

@xXRomolusXx

Nein, zählt sie nicht. Die Festnahme, wenn Haftbefehl ergeht.

Ich würde an eurer Stelle abwarten, bis ein offizieller Bescheid wegen der Ratenzahlung da ist, sonst wird die Sache zu brenzlig. Du kannst auch beim Amtsgericht anrufen und um Aufschub bitten, wenn sich die Reise nicht verschieben lässt.