Trotz KV-Delikt zur Fremdenlegion?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

@florianD

Solange die Bewährung noch läuft, hast Du realistisch keine Chance. Du stehst unter Bewährungsüberwachung eines deutschen Gerichts und hast ggf. Bewährungsauflagen zu erfüllen (wie willst Du das von der Legion aus machen?) Selbst wenn es keine Auflagen gibt: Mit sowas belastet sich die Legion nicht.

Wenn in 2 Jahren die Bewährung abgelaufen ist und Du den Beschluss über den Straferlass in der Hand hast, kannst Du es versuchen. Es ist aber schon so, dass die Legion auf 3 Sorten Straftäter keinen großen Bock hat:

1. Sexualstraftäter (die brauchen es erst gar nicht versuchen)

2. BTM-Straftäter (da kommt es drauf an, was genau es war)

3. Gewaltstraftäter (auch da kommt es drauf an, was genau es war)

In jedem Fall wäre ein Versuch in Deinem Fall nicht völlig aussichtslos - nach Ablauf der Bewährung.

Die Antworten in denen steht, dass der Legion Vorstrafen vollkommen egal sind und man sich per Legion sogar der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe entziehen kann, kannst Du getrost vergessen. Das war wie gesagt einmal, und auch nicht so extrem, wie es gerade in Deutschland immer wieder dargestellt wird. Es wird schon lange (seit den 1980ern) genauer geguckt und seit ca. 2007-2009 noch genauer...

Hallo Jurius,

danke für deine hilfreiche Antwort.

Ich habe bereits all Ihre Antworten bezüglich diesem Themas zu anderen gestellten fragen gelesen.

Gehe davon aus, dass Sie über fundiertes Wissen verfügen.

Mir auferlegten Auflagen sind extrem human ausgefallen und verpflichten mich lediglich zu einer Meldepflicht bei Umzug, allerdings läuft die Bewährungsfrist noch weitere zwei Jahre.

Ich glaube gelesen zu haben, wenn man auf Grund zwischenmenschlicher Verfehlungen abgelehnt wird, man keine zweite Chance erhält.

Würden Sie mir also raten, weitere zwei Jahre zu warten, um es dann schlussendlich dort zu versuchen?

(Meine Vorbereitungen laufen bereits seit knapp einem Jahr, trainiere allerdings schon seit vier Jahren mit meinem Bruder, welcher Offizier im Heer bei BW ist, dazu kommen langjähriger Kampfsport und Tracking-Ausflüge).

Sehen Sie keine andere Möglichkeit? 

Vielen Dank

Flo

@florianDe

Ich glaube gelesen zu haben, wenn man auf Grund zwischenmenschlicher
Verfehlungen abgelehnt wird, man keine zweite Chance erhält.

Ja, in Deinem Fall würdest Du, wenn Du abgelehnt wirst, zu 99,99% den Vermerk "inapte definitif" bekommen (entgültige Ablehnung). Daher sollstest Du in jedem Fall bis zum Ablauf der Bewährung warten. Du bist dann ja immer noch jung genug, bzw. noch im besten Alter für die Legion. Wenn Du es jetzt versuchst und abgelehnt wirst, hast Du Dir zu 99,99% die Chance genommen, nach der Bewährung evtl. genommen zu werden.

Mir auferlegten Auflagen sind extrem human ausgefallen und verpflichten mich lediglich zu einer Meldepflicht bei Umzug

Keinen Bewährungshelfer? Das ist bei einer Strafe über 9 Monaten und einem Verurteilten unter 27 Jahren zieml. ungewöhnlich... § 56d, Abs. 2 StGB

Würden Sie mir also raten, weitere zwei Jahre zu warten, um es dann schlussendlich dort zu versuchen?

100%ig

Sehen Sie keine andere Möglichkeit? 

In Sachen Legion - nein. Es sei denn Du möchstest die 50% Chance, die Du in 2 Jahren hast, gegen die 0,01%-Chance eintauschen, die Du jetzt hättest. Wie gesagt - eine 2te gibt es nicht.

Seitdem es die Fremdenlegion gibt, interessiert es dort niemanden ob du Vorstrafen hast. Tatsächlich ist es so, dass viele Menschen auch einige Jahre zur Fremdenlegion gehen, um einer möglichen Strafe zu entgehen. Insofern ist dein Schritt realistisch und machbar. Du solltest dir lediglich im Klaren darüber sein, dass die Fremdenlegion definitiv weitaus häufiger in gefährliche Einsätze verwickelt ist, nicht wie die Bundeswehr die zu einem Großteil ja einer eventuellen Verteidigung der Heimat dienen soll.

Das war einmal. Stell Dich einfach mal ein paar Tage vor's Fort de Nogent in Paris (Vorauswahlzentrum der Legion), falls Du mal hinkommst, und beobachte, wie oft da Polizeiwagen vorfahren und Leute in Handschellen herausholen. Das sind genau die, die das dachten, was Du schreibst :-)

okay, danke dir für die Info! Ich bin wirklich davon ausgegangen das wäre immer noch so.

Ich bin kein (Ex-)Legionär, aber ein bisschen was weiss ich über die Legion: Vorstrafen spielen keinerlei Rolle. Tatsächlich gehen viele Menschen zur Legion auch um einer Haftstrafe zu entgehen....

In der Aufnahme soll es extrem wichtig sein, Vorstrafen usw. nicht zu verschweigen. Der Nachrichtendienst der Legion holt bereits vorher entsprechende Informationen ein, Lügen platzen sofort.

Naja es kommt auch immer darauf an wovor man "flieht".

Letztlich gilt, es wird niemand mit blut an den händen genommen.. die frage ist eben wie genau es abgelaufen ist usw.. aber das müssen die sort klären.. sagen wir so, ohne vorstrafe ist die chance trotzdem besser, denn selbstbeherrschung ist wichtig , denn das Benehmen eines legionärs ist würdevoll und zurückhaltend..

@Biba85

Hallo Biba85,

danke für deine Antwort.

Ich fliehe vor nichts! Ich möchte lediglich eine militärische Laufbahn absolvieren und das ist schlicht und ergreifend in Deutschland für mich nicht mehr möglich.

Daher der Gedankengang der Fremdenlegion beizutreten.

Hallo WetWilly,

danke für deine Antwort.

Richtig, das habe ich auch gelesen. 

Also bist du der Meinung, dass mir eine Chance durch diese Vorstrafe nicht verwehrt wird.

@florianDe

Das kann ich dir nicht sagen.. fakt ist, dass die aufnahme zu bewerber so zirka bei 1/12 lag.. derzeit weiss ich nicht genau.. sie haben jedenfalls genug auswahl.. aber vergangenes, ist normal wenig ausschlaggebend..

Die Fremdenlegion als Zuflucht für Kriminelle, das war einmal. Mittlerweile werden die Bewerber auf Herz und Nieren auf eventuelle Vorstrafen oder vorliegende Haftbefehle überprüft, gerade weil man von diesem Image einer "Verbrecherarmee" wegkommen will.