Trotz Kurzarbeit - vollzeit arbeiten aber kurzarbeitergeld kriegen?

5 Antworten

Deine Mutter darf nicht von alleine ihre Arbeitszeiten ändern und weniger arbeiten. Die Abmahnung dürfte insofern gerechtfertigt sein, man kann sich anders gegen wehren

Aber ich mein sie arbeietet 40 std die woche also normal aber kriegt ihr normales lohn nicht ..?

@Dilara0123

ab zum Anwalt oder die Agentur für Arbeit informieren

Sie bekommt aber Kurzarbeitergeld. Sie macht sich dadurch auch strafbar...genau wie die Chefin.

@Pauli1965

Die Mutter macht sich hier nicht selber strafbar, da das KuGa ja über Arbeitgeber ausbezahlt wird

Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht oder nur unvollständig zahlt, hat der Arbeitnehmer - wenn er, wie hier, den Arbeitgeber angemahnt hat - ein Zurückbehaltungsrecht seiner Arbeitsleistung!

Wenn sie offiziell Kurzarbeit macht, MUSS deine Mutter eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben haben.

Daraus geht der prozentuale Anteil der Kurzarbeit hervor (z. B. 20, 50, 100 %).

Wie hoch ist ihr Kurzarbeitsanteil?

Hey, du bist verpflichtet deine laut Vertrag vorgegeben Stunden in der Woche zu machen. Auser Ausnahmen wie Kranktage, Urlaub und vom Vorgesetzten vorgegebene freie Tage.
Wenn sie mehr als 40 Stunden arbeiten muss ist dies verboten. Leider ist gastro etwas anders gestickt und hat meist Sonderregelungen. Wenn sie ihr Gehalt bekommt für die vorgegebene Zeit und diese nicht überschreiten muss, ist die Abmahnung gerechtfertigt. ( Die Antwort gild nur auf Kurzarbeit )

Wenn sie jedoch mehr als 40 Stunden arbeiten muss und kein Geld dafür bekommt. Mache deine Chefin sich auf Zweierlei Hinsichten strafbar. Die

Bitte berichtige mich wenn ich was falsch aufgefasst habe.

Sei nicht sauer aber ich hab echt nicht viel verstanden was du gesagt hast..

@Dilara0123

Alles gut, habe auch leider eine falsche Information gegeben.
Kurzarbeit ist bis zu 30 Stunden die Woche. Alles darüber ist strafbar und muss ihr trotzdem ausgezahlt werden. Strafbar für die Chefin.
Gild aber nur mit Kurzarbeitervertrag.

@DerKlene438

Jetzt aber☺️ super danke das wusste ich nicht

...

du bist verpflichtet deine laut Vertrag vorgegeben Stunden in der Woche zu machen.

Wenn aber der Arbeitgeber den Lohn nicht oder nur unvollständig zahlt, hat der Arbeitnehmer - wenn er, wie hier, den Arbeitgeber angemahnt hat - ein Zurückbehaltungsrecht seiner Arbeitsleistung!

Was die Chefin da macht ist Sozialbetrug. Sie macht sich strafbar.Das sollte man ihr mal sagen.

Eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung wäre dann unwirksam.

ja.. hab ich mich auch schon gedacht danke

So ist es!

Was ihre Chefin macht ist Betrug und eine Straftat.

Die Abmahnung ist Unwirksam.