Trotz Kurzarbeit - vollzeit arbeiten aber kurzarbeitergeld kriegen?
Hallo,
meine mutter (50) arbeitet in einem hotel als zimmermädchen sie ist im kurzarbeit aber arbeitet normal 40 stunden jede woche allein im hotel und macht ausputz, aber wird tortzdem mit Kurzarbeiter geld bezahlt.??
Ist das nicht verboten, ich mein wenn sie im kurzarbeit angezeigt wird darf sie ja nur 2-3 tage nur arbeiten-oder sie muss normal vollzeit angezeigt werden und auch ihr normales lohn bekommen..?
als meine mutter ihr lohn gesehen hat hat sie ihre cheffin gesagt das sie erst mit anderen Mitarbeitern anfängt zu arbeiten weil ihr ganzes arbeitszeiten nicht bezahlt wird und sie die ganzen zimmer alleine putzen muss und das gleiche geld bekommt wie alle andere die nicht arbeiten.
die cheffin meinte das meine mutter jetzt eine mahnunh kriegt wegen Arbeitsverweigerung...??
was soll dass denn.
5 Antworten
Deine Mutter darf nicht von alleine ihre Arbeitszeiten ändern und weniger arbeiten. Die Abmahnung dürfte insofern gerechtfertigt sein, man kann sich anders gegen wehren
ab zum Anwalt oder die Agentur für Arbeit informieren
Sie bekommt aber Kurzarbeitergeld. Sie macht sich dadurch auch strafbar...genau wie die Chefin.
Die Mutter macht sich hier nicht selber strafbar, da das KuGa ja über Arbeitgeber ausbezahlt wird
Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht oder nur unvollständig zahlt, hat der Arbeitnehmer - wenn er, wie hier, den Arbeitgeber angemahnt hat - ein Zurückbehaltungsrecht seiner Arbeitsleistung!
Wenn sie offiziell Kurzarbeit macht, MUSS deine Mutter eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben haben.
Daraus geht der prozentuale Anteil der Kurzarbeit hervor (z. B. 20, 50, 100 %).
Wie hoch ist ihr Kurzarbeitsanteil?
Hey, du bist verpflichtet deine laut Vertrag vorgegeben Stunden in der Woche zu machen. Auser Ausnahmen wie Kranktage, Urlaub und vom Vorgesetzten vorgegebene freie Tage.
Wenn sie mehr als 40 Stunden arbeiten muss ist dies verboten. Leider ist gastro etwas anders gestickt und hat meist Sonderregelungen. Wenn sie ihr Gehalt bekommt für die vorgegebene Zeit und diese nicht überschreiten muss, ist die Abmahnung gerechtfertigt. ( Die Antwort gild nur auf Kurzarbeit )
Wenn sie jedoch mehr als 40 Stunden arbeiten muss und kein Geld dafür bekommt. Mache deine Chefin sich auf Zweierlei Hinsichten strafbar. Die
Bitte berichtige mich wenn ich was falsch aufgefasst habe.
Sei nicht sauer aber ich hab echt nicht viel verstanden was du gesagt hast..
Alles gut, habe auch leider eine falsche Information gegeben.
Kurzarbeit ist bis zu 30 Stunden die Woche. Alles darüber ist strafbar und muss ihr trotzdem ausgezahlt werden. Strafbar für die Chefin.
Gild aber nur mit Kurzarbeitervertrag.
Jetzt aber☺️ super danke das wusste ich nicht
...
du bist verpflichtet deine laut Vertrag vorgegeben Stunden in der Woche zu machen.
Wenn aber der Arbeitgeber den Lohn nicht oder nur unvollständig zahlt, hat der Arbeitnehmer - wenn er, wie hier, den Arbeitgeber angemahnt hat - ein Zurückbehaltungsrecht seiner Arbeitsleistung!
Was die Chefin da macht ist Sozialbetrug. Sie macht sich strafbar.Das sollte man ihr mal sagen.
Eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung wäre dann unwirksam.
ja.. hab ich mich auch schon gedacht danke
So ist es!
Was ihre Chefin macht ist Betrug und eine Straftat.
Die Abmahnung ist Unwirksam.
Aber ich mein sie arbeietet 40 std die woche also normal aber kriegt ihr normales lohn nicht ..?