Trotz krankschreibung auf Arbeit - öffentlicher Dienst?

7 Antworten

Ist zwar schön das hier alle schreiben, dass du das machen kannst. Theoretisch is das auch so, aber man sollte mal nachhaken. Bist Du z.B. in der Lebensmittelbranche tätig ist nicht ausschlaggebend wie Du Dich fühlst und was Du denkst sondern, in wie weit Du andere gefährdest. Je nachdem wegen was Du krank geschrieben bist will der Arzt ja evtl eine weitere Ausbreitung verhindern, wie lange man ansteckend ist und wie weiss keiner genau, aber der Arzt ist wohl der der es am ehesten Abschätzen kann.

Hat man auf Arbeit Kontakt zu Alten, Kranken, Kindern oder gar Babys sind Krankheiten die für "normale" harmlos sind extrem gefährlich, für solche die ein schwaches oder kränkelndes Immunsystem haben.

Trifft man solche Entscheidungen muss man immer weiterdenken als bis zum eigenen Wohlbefinden !!!

DarthMario72  16.01.2018, 16:29

Richtig. Allerdings schreibt der Fragesteller nur allgemein von "öffentlicher Dienst" - also wohl eine Behörde...

CurleySue2  16.01.2018, 17:57
@DarthMario72

Naja die Cafetria/Mensa , Kita und Co Mitarbeiter von z.B. Unis, oder Uni-KLinikum etc sind ja auch Angestellte im öffentlichen Dienst. Und wenn man viele Kollegen mit Kindern und schwer kranken Angehörigen hat, sollte man auch in einem klassischen Bürojob lieber zweimal nachdenken.

DarthMario72  17.01.2018, 10:56
@CurleySue2

Sicher. Deshalb kann ja dann auch der AG im Rahmen seiner Fürsorgepflicht den kranken AN wieder nach Hause schicken.

CurleySue2  17.01.2018, 11:18
@DarthMario72

Na ja das ja Risikobehaftet... wenn jemand oberschlau zur Arbeit geht obwohl er krankgeschrieben ist, also jegliches Mitdenken fehlt, wird der AN dem AG nur erzählen das er sich super fühlt. Da weiss der AG dann doch nicht wie infektiös der AN wirklich ist. Wenn ein AG nachfragt ob man arbeitstüchtig ist (fürsorgepflicht erfüllt), ist er in der Annahme, dass das von einem Arzt bestätigt wurde, oder der AN sich dessen zumindest sicher ist. Er muss ja die Privatsphäre schützen kann ja nicht detailierter nachfragen. Wenn dann der AN quasi Bernd das Brot ist und nichtmal auf die Idee kommt das er evtl. gefährlich für andere sein kann.....

DarthMario72  18.01.2018, 08:37
@CurleySue2

Also wenn mir jemand eine AU vorlegt, aber trotzdem früher wieder arbeiten kommen will, schicke ich ihn wieder nach Hause - egal ob sich der Kollege wieder fit fühlt oder nicht.

Dein Arzt schreibt auf die AU-Bescheinigung für den AG nur:

"arbeitsunfähig bis voraussichtlich......."

Genau vorhersehen kann auch der Arzt nicht, wann ein AN wieder arbeiten kann.

Wenn Du Dich gut genug fühlst und keine "Gefahr" (Ansteckung) für Deine Kollegen bist, kannst Du selbstverständlich wieder zur Arbeit gehen.

Entgegen anderer Meinungen bist Du dann auch sowohl kranken- als auch unfallversichert.

Es gibt allerdings Arbeitgeber, die ihre "Führsorgepflicht" sehr ernst nehmen und einen arbeitsunfähigen MA nicht arbeiten lassen. Ruf mal vorsichtshalber an, wenn Du das nicht weißt.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeiten-trotz-krankschreibung-was-ist-erlaubt_76_397212.html

tanztrainer1  17.01.2018, 16:53

Sorry mein Handy spinnt wieder mal. Wollte natürlich gut bewerten

Du könntest wieder arbeiten gehen, musst dies aber der Krankenkasse melden.

Außerdem frage ich mich, warum du wieder arbeiten willst trotz Krankschreibung? Sicherlich hat dich der Arzt nicht einfach so bis Freitag krankgeschrieben, ich würde dir daher raten, dich zuhause richtig auszukurieren und erst nächsten Montag wieder arbeiten gehen.

Wenn man krank geschrieben ist, darf man nichts tun, was die eigene Genesung gefährdet.

Wenn du dich also fit genug fühlst und das gewährleistet ist, darfst du selbstverständlich arbeiten gehen. Entgegen anderer Gerüchte bist du dann natürlich auch kranken- und unfallversichert.

Allerdings könnte der AG im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dich auch wieder nach Hause schicken.

Ob du das darfst, weiß ich nicht. Aber mein Personalchef im öffentlichen Dienst würde dich persönlich wieder zur Tür begleiten.

Ich würde also vorher zumindest anrufen und mich erkundigen.