Trotz Haustierverbot Katze anschaffen?

9 Antworten

Nicht nur Katzenbabys haben die bemerkenswerte Eigenschaft zu wachsen.

Dauerhaft verbergen oder verheimlichen kann man die Haltung einer Katze wohl kaum.

Schauen Sie in Ihren Mietvertrag!

Sofern die Tierhaltung darin gnerell verboten sein sollte, was in der Regel nicht der Fall sein dürfte, wäre ein solches Verbot hinfällig und Sie dürfen dann an Tieren anschaffen und halten  was Sie möchten, solange sich andere Bewohner des Hauses dadurch nicht nachweisbar gestört fühlen.

Enthält Ihr Mietvertrag aber die allgemein übliche Tierhaltungsklausel, wonach die Haltung von Kleintieren, z.B. Zierfische oder Vögel, erlaubt ist, die Haltung von Hunden und Katzen aber der Zustimmung des Vermieters bedarf, die dieser auch jederzit (ggfs. begründet) widerrufen kann, dann sollten Sie keine Katze anschaffen, wenn der Vermieter Ihnen dass, wie von Ihnen selber geschildert, deutlich untersagt hat.

Die verbotswidrige Katzenhaltung kann die Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben!

Sie werden dann künftig ein Problem haben, wenn Sie das inzwischen liebgewordene Tier dann wieder abschaffen müßten, was für Sie wie auch die Katze dann recht traurig wäre.

Du riskierst eine Kündigung und musst die Katze abschaffen.

Mal ganz abgesehen davon,dass es schrecklich ist Babykatzen einzeln zu halten,weil Katzen keine Einzelgänger sind und du damit die Katze quälen würdest...

Heimlich würde ich das nicht machen .. früher oder später kommt es raus und damit riskierst du die Kündigung des Mietvertrages oder das das Tier abgeschafft werden muss .. Spreche ihn doch mal darauf an und frag ihn ob man da nicht eine Ausnahme machen kann .. verneint er dies wird dir wohl leider nichts übrig bleiben als in eine andere Wohnung zu ziehen oder das mit der Katze sein zu lassen. :/

nix heimlich machen, das bringt nix und früher oder später kommt Ärger auf Dich zu. Vor allem tuts mir leid um die Katze....

Eine einzelne Babykatze ist nicht artgerecht. Mögliche Nebeneffekte dieser nicht artgerechten Haltung umfassen dauerschreien und Unsauberkeit, wenn Miez allein gelassen wird. 

Eine Katze rennt, sogar viel. Oft hört man das in der Wohnung drunter. Die sitzen auch viel am Fenster. Unentdeckte Katzenhaltung ist auf Dauer unwahrscheinlich, und deine Katze hat keinen Bestandsschutz, wenn der Vermieter nach nem Jahr mitkriegt, dass sie da ist.

Zum rechtlichen Problem: ein generelles Verbot von Haustieren ist nicht zulässig, dennoch bedarf Katzenhaltung der Erlaubnis des Vermieters. Schaffst du dir eine ohne Erlaubnis an, darf er dich abmahnen. Schaffst du sie dann nicht ab, darf er dir kündigen.

Anders gesagt, Tierhaltung ohne Erlaubnis der Vermieters ist ne dumme Idee.

Einzelhaltung junger Katzen auch.