Trotz Gerichtsbeschluß keine Unterhaltszahlung

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Am praktikablesten ist hier in der Regel die Gehaltspfändung. Das heißt, der Arbeitgeber wird vom Gericht angewiesen, den entsprechenden Teil des Gehalts nicht auf das Konto des Arbeitnehmers, sondern auf das Konto des Gläubigers ( also Ihr Konto ) zu überweisen.

Unterhaltsschulden oder Hauskredite ?

Das kommt darauf an was gepfändet wird. Sie können die Ansprüchen auch in das Grundbuch eintragen lassen. In Bezug auf den Versteigerungserlös des Hauses hat die Bank vorrang, da diese mit Sicherheit schon im Grundbuch steht. Sprich wenn sie das Haus versteigern lassen, dann könnnen sie das nur aus ihrer Position im Grundbuch heraus.

In Bezug auf laufende Einnahmen hat letztlich der laufende Unterhalt Vorrang. Der Unterhaltsanspruch erhöht nämlich die Pfändungsfreigrenze und diese gilt nicht für den Unterhalt selbst.

Ansonsten gilt bei Pfändungen grundsätzlich, wer zuerst kommt mahlt zuerst.

Hallo, du hast nun die Wahl, welche Art der Zwangsvollstreckung du betreiben willst. Am häufigsten ist in diesem Fall die Pfändung des Arbeitseinkommens, da man als Unterhaltsberechtigter mehr pfänden kann, als ein normaler Gläubiger. Jedoch könnt ihr natürlich auch die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (Gerichtsvollzieher) oder gar die Zwangsversteigerung betreiben.