Trotz einer Nichtveranlagungsbescheinigung eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?
Eine Freundin von mir ist Geringverdienerin, so dass ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausgestellt wurde. Jetzt ist sie sich aber unsicher, ob sie dennoch eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen muss? Nicht, dass sie ihre Pflichten vernachlässigt.
Muss sie trotz einer Nichtveranlagungsbescheinigung eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?
3 Antworten
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist in der Regel drei Jahre lang gültig. Deine Freundin muss in dieser Zeit keine Steuererklärung einreichen, sofern sich die steuerliche Situation nicht verändert. Wenn deine Freundin übrigens Konten bei mehreren Banken hat, kann sie gleich mehrere NV-Bescheinigungen beim Finanzamt beantragen.
Steigen irgendwann wieder die steuerpflichtigen Einnahmen, muss sie die Bescheinungen wieder an das Finanzamt zurückgeben.
Nein, muss sie nicht. Es sei denn, ihre Einkommensverhältsnisse haben sich so verändert, dass sie zur Einkommensteuer veranlagt wird.
Nein. Muss man nicht.