Trotz Autopanne kündigung?

14 Antworten

Lasse es dir zur Vorsicht vom ADAC Mitarbeiter bescheinigen, dann hast du es schriftlich.

Jedoch kann dir der Chef in dem Fall nix, denn so etwas ist im Prinzip höhere Gewalt, wo du nix zu kannst. Insofern kann dir der Chef dafür nicht kündigen.

Gruß

Versuche deinen Arbeitgeber weiter anzurufen, notfalls schreib eine E-Mail.

Im Zweifel hast du am Ende den Beleg vom ADAC.

Das kommt ein wenig auf deine Situation, die Firma und die dortigen Gegebenheiten und deinen Hang zum Zuspätkommen an.

Während der Wartezeit, das sind die ersten 6 Monate, greift der Kündigungsschutz nicht. Auch ohne Probezeit (verkürzt oder "keine Probezeit" vereinbar). Der Unterschied ist nur, dass während einer vereinbarten Probezeit eine kürzere Kündigungsfrist von 2 Wochen (während einer Wartezeit ohne Probezeit die vertraglich vereinbarte Frist) gilt und ggf. Dinge wie Urlaubssperre. Bist du also auch sonst nur "so la la" unterwegs oder entsteht ein großer Schaden für die Firma, kann man dies zur Kündigung nutzen. Ansonsten wird man eher ein Auge zudrücken.

Im Grunde gibt es aber auch einen Punkt, wo man daraus eine fristlose Kündigung konstruieren könnte: Habt ihr feste Arbeitszeiten, die es dir nicht erlauben, das nachzuarbeiten, muss das gemeldet und vom Lohn abgezogen werden. Hast du 8-17 Uhr als automatischen Eintrag drin und bist aber erst um 10 da, ist das Arbeitszeitbetrug, ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Ansonsten werden dir halt 2 Stunden vom Lohn abgezogen oder du musst es hinten dran hängen und nacharbeiten, sofern es möglich ist.

Ansonsten wird Zuspätkommen abgemahnt und selbst zur Abmahnung gehört mehr als nur einmal. Viele Abmahnungen sind nicht mal rechtskräftig, z.B. wenn man sie schon bei einmaliger Verspätung ausspricht oder die wiederholten Verstöße nur "wiederholtes Zuspätkommen" nennt, statt die Vorkommnisse mit Tagen und Zeiten und dem daraus entstandenen Schaden zu beziffern. Zwar ist man bei Gericht und auf hoher See komplett in Gottes Hand und weiß nicht, was kommt, die gängige Rechtssprechung bei Kündigungsschutzprozessen besagt aber, dass "softe" Verfehlungen wie Zuspätkommen erst nach der Regel "alle guten Dinge sind drei" abgemahnt werden müssen und die Anzahl und Schwere der Verfehlungen und welcher Schaden entstanden ist (z.B. ein Mitarbeiter, der länger bleiben muss, damit bei Schichtübergabe die Maschine nicht stillsteht, nicht kommissionierte Ware fürs Tagesgeschäft in der Logistik...) recht ausführlich dargelegt sein müssen.

Pannen sind übrigens Wegerisiko so wie täglich fluktuierende Verkehrslagen. Bei einer Autobahnvollsperrung könnte man mit Glück und Geschick eher zu höherer Gewalt tendieren. Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer, also bei dir. Es ist also deine Verfehlung, du solltest das auch nicht übermäßig weg diskutieren, damit klar ist "kommt nicht mehr vor", die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, aber dann sollte auch nichts weiter passieren, wenn du danach wieder sauber unterwegs bist.

Kündigungen sind immer spannende Themen bei Betriebsratsschulungen, da werden von solchen Kleinigkeiten wie deiner bis zu schweren Verfehlungen X Beispiele durchgespielt, die der Betriebsrat (habt ihr einen? Der hat auch noch ein Wort mitzureden wenn es zur Kündigung kommt, bei Abmahnungen als "mildes Mittel" nicht) bei seiner Zustimmung oder seinem Widerspruch bedenken muss.

Im Grunde gibt es aber auch einen Punkt, wo man daraus eine fristlose Kündigung konstruieren könnte:

Alleine eine Verspätung ist kein zu einer fristlosen Kündigung berechtigender Grund.

Hast du 8-17 Uhr als automatischen Eintrag drin und bist aber erst um 10 da, ist das Arbeitszeitbetrug, ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Wo soll es denn so etwas geben?!?

"Automatischer Eintrag" und dann aus einer Verspätung einen "Arbeitszeitbetrug" basteln, soll wohl ein Witz sein. Ein Arbeitszeitbetrug läge dann vor, wenn die Verspätung "vertuscht" würde, also hätte sie es also nicht gegeben.

@Familiengerd

Es gibt Firmen, da hast du gefälligst um 8 da zu sein und wirst um 17 Uhr vom Hof gefegt. Vor dem Hintergrund findet keine Arbeitszeiterfassung statt.

Klar, kleine Verspätungen kann man durch Verkürzung der Mittagspause nacharbeiten (sofern die nicht schon am rechtlich unteren Limit ist) und im Zweifel findet eine manuelle Arbeitszeitkorrektur (dafür muss das aber irgendwie gemeldet werden) statt und es wird vom Lohn abgezogen.

Meldet man es aber nicht, wird es haarig und will die Firma jemanden (einen selbst oder auch einfach nur irgendwen, ohne zu betriebsbedingten Kündigungen und den entsprechenden Konsequenzen zu arbeiten) loswerden, bastelt man daraus notfalls auch mal einen Arbeitszeitbetrug. Die Chance, damit vor Gericht durchzukommen, dürften zwar überschaubar sein, aber dafür muss der betroffene Arbeitnehmer auch erst mal Kündigungsschutzklage einreichen, was viele nicht machen.

@volker79

Selbstverständlich handelt es sich um einen Arbeitszeitbetrug, wenn man zu spät kommt und das "vertuscht".

Aber was sollen die Szenarien, die Du beschreibst, mit dem Fragefall zu tun haben? Nichts!

Wenn der Fragesteller wegen seiner Autopanne objektiv nur verspätet oder gar nicht zur Arbeit kommen kann, berechtigt diese Tatsache jedenfalls nicht zu einer Kündigung (von einer fristlosen ganz zu schweigen).

Streik, Stau, Panne, Wetter … alles dein Privatvergnügen. Du musst trotzdem pünktlich sein.

Allerdings wird kaum jemand deshalb gekündigt oder bekommt eine Abmahnung. Außer, man hat dich eh auf dem Kieker und will dich loswerden. Dann wird aus jeder Mücke ein Elefant gemacht.

Streik, Stau, Panne, Wetter … alles dein Privatvergnügen. Du musst trotzdem pünktlich sein.

Das ist so pauschal nicht richtig!

Bei unvorhersehbar auftretenden Ereignissen (z.B. Straßenglätte durch unerwartetes Blitzeis; Stau durch Sperrung der Autobahn bei schwerem Verkehrsunfall) kann einem Arbeitnehmer kein schuldhaftes Verhalten bei Verspätungen vorgeworfen; arbeitsrechtliche Maßnahmen (z.B. Abmahnung) sind dann nicht erlaubt.

Anders wäre es z.B., wenn der Arbeitnehmer sich trotz vorhersehbarer/bekannter Verspätungen im ÖPNV nicht darauf einstellt und deshalb zu spät zur Arbeit erscheint.

So etwas nennt sich höhere Gewalt!

Kümmere dich um dein Auto und versuche deinen Arbeitgeber schnellstmöglich zu informieren.

Im Zweifelsfall (also wenn dein Arbeitgeber dir nicht glaubt) leg ihm die Rechnung des ADAC vor.

Das du jetzt mit dem Bus zur Arbeit fährst würden die wenigsten Arbeitgeber erwarten.

Ist dein Arbeitgeber uneinsichtig, wird er dich abmahnen - kündigen kann er dich deswegen nicht.

Einzige Ausnahme: Während der Probezeit braucht er keinen Grund für eine Kündigung anzugeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dem Arbeitgeber ist es egal, wie du auf Arbeit kommst, aber du hast dich zum rechtzeitigen Kommen verpflichtet.

Wie kommst Du auf die Aussagen? Höhere Gewalt bei einem Problem in deiner Privaten Verantwortung? Sehr steile These.

@theCapsicum

Die (umgangssprachliche) "höhere Gewalt" tritt ein, wenn ein Verhinderungsgrund für den Arbeitnehmer nicht abzusehen und somit auch nicht im Vorfeld abzuwenden war.

So können arbeitsrechtlich auch "fliegende Baustellen", die nicht vorher öffentlich bekanntgegeben wurden, als "höhere Gewalt" gesehen werden.
Durch diese kann es ja zu Umleitungen und damit zu einem Zeitverzug kommen.

Würde man den Begriff "höhere Gewalt" zu eng eingrenzen, könnte man auch argumentieren: "Wer in der Eifel wohnt musste halt mit einem Vulkanausbruch rechnen!".
Sollte es einmal zu dieser Katastrophe kommen.