Trotz Ausbildungsabbruch Kindergeld?

8 Antworten

Dir würde nur weiterhin Kindergeld zustehen,würdest du schon einen neuen Ausbildungsvertrag haben und die neue Ausbildung innerhalb von 4 Monaten nach dem Abbruch der alten Ausbildung beginnen !!! Das wäre die maximale Übergangszeit,ein Abbruch einer Ausbildung,ist der Familienkasse umgehend mitzuteilen und das zu unrecht bezogene Kindergeld zurück zu zahlen.

Habe dazu einen interessanten Beitrag in einem anderen Forum gelesen (der zwar etwas anders ist, aber trotzdem sollte dies auch für dich gelten)...du hast ja noch keine Erstausbildung, dadurch steht die unabhängig vom Einkommen Kindergeld zu....allerdings nur dann, wenn du dich jetzt beispielsweise, um einen anderen Ausbildungsplatz bemühst oder einen Studienplatz und nachweisen kannst, dass du dich bemüht hast...du würdest so wieder als ausbildungssuchend eingestuft...schreibt zumindest jemand, der deswegen mit seiner Familienkasse telefoniert hatte....kannst du dir ja mal durchlesen und vielleicht einfach auch mal deine Familienkasse anrufen...

http://www.sozialleistungen.info/foren/familienfoerderung/t-kindergeld-bei-ausbildungsabbruch-17812.html

Aufhebungsvertrag ist das schlimmst was man eigentlich machen kann. Denn dann bekommt man auch im Falle einer Arbeitslosigkeit keine Unterstützung vom Amt.

Und ich vermute aucc, dass dein Kindergled wegfällt.Bist ja nicht mehr in einer Ausbildung und auch über 18 Jahre als. --> ohne Ausbildung kein Kindergeld. (irgendwann ist eben damit Schluss)

Nach dem 21. Geburtstag gibt es KG nur, wenn man in Ausbildung ist, oder wenn man sich um Ausbildungen bewirbt, bzw. sich beim Arbeitsamt "ausbildungssuchend" meldet.

Das Ausbildungsende muss der Familienkasse zeitnah mitgeteilt werden!!

Kindergeld bekommst Du nur während einer Ausbildung, wenn jemand älter als 18 ist, so wie Du, läuft die Zahlung aus. Melde es rechtzeitig der Kasse, sonst mußt Du zu Unrecht erhaltene Beträge zurückzahlen.

Quatsch, die Zahlung läuft nicht aus mit 18, grundsätzlich kann man Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen - bis man 25 ist.

@MTPockets

Du bist des Lesens und Verstehens mächtig?

bekommst Du nur während einer Ausbildung,

@baindl

Ja bin ich, du schreibst, dass Leute ohne Ausbildung ab 18 kein Kindergeld bekommen "wenn jemand älter als 18 ist, so wie Du, läuft die Zahlung aus" und das ist falsch..

@MTPockets

so wie Du

Die Frage lautete: Trotz Ausbildungsabbruch Kindergeld?

Ohne Ausbildung! In dem geschilderten Fall, um den es hier geht, gibt es kein Kindergeld mehr!

Lesen und verstehen

@baindl

Natürlich bekommt sie Kindergeld....

Übrigens war ich selbst von 2004-2006 in Irland, ich war also gar nicht in Deutschland gemeldet und habe dort als Trainee im Bereich Hotelmanagement gearbeitet, danach als Head of Housekeeping...als ich 2006 zurückkam, um zu studieren, wurde mir sogar unerwartet und unverhofft das Kindergeld für das Jahr 2004 rückwirkend bezahlt, die Zeit in der ich Trainee war (mit diesem Jahr ließ ich mir den praktischen Teil der Fachhochschulreife anrechnen, um danach mein Studium beginnen zu können)....2004 war ich 22, hatte aber eben bis dahin keine Ausbildung abgeschlossen und zuvor ebenfalls eine Ausbildung abgebrochen...ich war somit nichtmals in Deutschland ausbildungssuchend gemeldet...habe aber dann bis zum Beginn meines Studiums Okt. 2006 Kindergeld erhalten, trotz Erwerbstätigkeit während dieser Zeit..

@MTPockets

Das hat absolut nichts mit dem hier geschilderten Fall und der dazu gehörigen Frage zu tun

@MTPockets

Sie muss sich jetzt lediglich bewerben, um eben nachzuweisen, dass sie sich weiterhin bemüht hat einen neuen Ausbildungsplatz oder einen Studienplatz zu erhalten....macht sie dies nicht und kann keine Belege vorweisen, verfällt der Anspruch auf Kindergeld...wenn sie allerdings nachweisen kann, dass sie versucht hat einen neuen Ausbildungsplatz zu bekommen oder eben einen anderen Betrieb zu finden, zahlt die Kasse auch dann weiter.

@MTPockets

Lies doch endlich mal die Frage vernünftig!!!

habe ich nun einen Aufhebungsvertrag gemacht und habe ab September nun auch eine Teilzeitstelle.

Für mich ist jetzt hier Ende Gelände.

@baindl

Die Teilzeitstelle ist völlig legitim, sofern sie sich um Ausbildungsstellen oder Studienplätze beworben hat und nachweisen kann, dass sie nicht genommen wurde...aber was rede ich hier, lassen wirs gut sein..

Eins trotzdem noch...sag bitte angehenden Medizinern nicht, sie müssen einen Notendurchschnitt von 1,0 haben, sondern google TMS, bevor du zukünftigen Medizinern jegliche Hoffnung raubst...