Trotz ALG 1- Bezug Kautionskosten und Erstausstattung nach Trennung beantragen?

3 Antworten

Du hättest zumindest dem Grunde nach schon mal Anspruch auf eine Erstausstattung,auch wenn du keine ALG - 2 Leistungen beziehst,der Grund für den evtl.Anspruch würde die Trennung begründen !

Es kommt aber darauf an was du / ihr selber an anrechenbarem Einkommen habt und wie hoch euer Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) ist,denn wenn das anrechenbare Einkommen höher wäre,dann müsstest du den Überschuss min. mal 6 nehmen und diese Summe dann vom evtl.zustehenden Betrag für die Erstausstattung abziehen.

Dir würde dann bei Leistungsanspruch nur der Differenzbetrag bewilligt.

Wenn du also jetzt nur ALG - 1 beziehst,dann kannst du meines Wissens ohne Grund auch in eine andere Stadt ziehen,solange du deinen Umzug selber finanzierst und keine Hilfe beim Jobcenter beantragen musst,deinen Umzug und die neue Anschrift musst du aber unbedingt vorher bei der jetzigen Agentur für Arbeit melden.

Dann kannst du deinen Antrag auf Erstausstattung ja in der neuen Stadt stellen,musst dann eben im Antrag angeben das du dich getrennt hast,was benötigt und noch vorhanden ist ggf.hast du ja auch noch Anspruch auf eine Aufstockung vom Jobcenter.

sie kann hinziehen wo sie will. vorher muss sie sich gedanken machen mit dem vater des kindes machen, wo das kind zukünftig verbleibt und ob er einem umzug überhaupt nach leipzig zustimmt.

@markusher

Das war doch gar nicht die Frage !

Sicher kann sie hinziehen wohin sie möchte,wenn sie aber auf Hilfe vom Jobcenter angewiesen ist,muss es auch einen wichtigen Grund für einen Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich geben.

Die Zustimmung vom Kindsvater braucht sie nur dann,wenn beide das Sorgerecht haben.

@isomatte

markusher gibt häufig mal sinnlose Kommentare ab, die oft auch nicht stimmen.

bevor du dir gedanken darüber machst, ist erstmal zu klären ob du das kind überhaupt aus dem haushalt deines freundes und nehme an kindesvaters mitnehmen darfst und ob er diesem umzug nach leipzig zustimmt. wenn er ein problem damit hat, wird er dir die mitnahme des kindes verbieten und den umzug nach leipzig ebenfalls.

so er den auszug aus der wohnung zustimmt, kannst du bei bedarf auf leistungen erstausstattung und kaution als darlehen beantragen. abhängig davon was du mit dem vater des kindes abgesprochen hast, wird sich finden ob die wohnung in leipzig oder dresden befindlich ist.

Ohne einen grund warum du umziehst bekommst du überhaupt kein geld, heimweh ist kein grund

Ich müsste so oder so umziehen, da die Wohnung für mich und meine Tochter zu groß und zu teuer ist. Ob ich da hier im Ort umziehe oder wieder zurück nach Hause, dürfte doch egal sein.

@Petine89

nein ist es nicht. Es ist wäre egal wenn du selber dein geld verdienst wenn du jedoch vom staat deine einkünfte erhälst musst du einen Antrag auf umzug stellen und dieser muss auch genehmigt werden.

Wenn die Wohnung zu groß ist musst du dir in der nähe etwas suchen da der umzug irgendwo anders hin viel mehr kosten würde

@Petine89

Nein,dass ist nicht egal,zumindest dann nicht wenn du Leistungen vom Jobcenter für den Umzug usw.in Anspruch nehmen müsstest !

@isomatte

Ich möchte ja keine Hilfeleistung zu den Umzugskosten. Es geht rein um die Ausstattung und die Kaution.

@MiezeKatzchen

Das trifft aber nur zu wenn man Hilfe vom Jobcenter in Anspruch nehmen möchte,bezieht sie nur ALG - 1 handelt es sich um keine Leistungen vom Staat,sondern das ist eine Versicherung / Lohnersatzleistung und da muss man keinen Antrag auf Umzug stellen !

Man ist nur verpflichtet den Umzug vorher zu melden,denn wenn man das verspätet macht,muss man die Tage der NICHT Meldung an die Agentur für Arbeit zurück zahlen.

@Petine89

Wenn du im stande bist einen umzug zu finanzieren dann geht das amt auch davon aus dass du im stande bist sämtiche andere kosten zu übernehmen. Nicht zu vergessen dass dein Umzug auch intern aufwand und kosten entstehen um deine Daten ans andere Amt zu übermitteln. Das Jobcenter ist daran interessiert dass du wieder arbeiten gehst, dass du einfach lust hast irgendwo anders in deutschland umzuziehen ist für sie nicht nötig

@Petine89

Die Erstausstattung nach der Trennung ist die eine Sache,eine Kaution für die Wohnung die andere !

Also bist du ja doch auf die Hilfe vom Jobcenter angewiesen,wenn du ohne diese dir keine Wohnung leisten könntest,demnach musst du einen zusätzlichen ALG - 2 Antrag beim jetzigen Jobcenter stellen und dazu einen Antrag auf Kostenübernahme für den Umzug und die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete.

Diese Zusicherung bekommst du aber nur dann,wenn der Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich notwendig ist,du musst dann schon einen wichtigen Grund vorweisen,z.B. eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung,Zuzug zum Partner oder Hilfe bei der Betreuung des / der Kinder,damit du dann zumindest teilweise wieder arbeiten gehen könntest.

@MiezeKatzchen

Ich möchte doch nur in mein gewohntes Umfeld zurück. Dahin wo ich den Rückhalt meiner Famile und Freund habe. Ich habe über ein halbes Jahr hier in  der Gegend einen Job gesucht und keinen gefunden. In einer Großstadt wie Leipzig habe ich doch deutlich bessere Chancen. Und die Kosten für den Umzug belaufen sich doch gerade einmal auf die Benzinkosten. Einen Transporter und Helfer habe ich im Freundes- und Bekanntenkreis.

@Petine89

Ich möchte jedes wochende irgendwo hinreisen aber habe nicht dass geld dazu. Was man will und was möglich ist sind zwei verschiedene sachen. Wie schon gesagt wollen sie nur dass du wieder anfängst zu arbeiten, dass du es in leipzig schüner findest ist denen egal.

Was du natürlich machen kannst wenn du von freunde und familie so eine große unterstützung bekommst ist dass du bei ihnen einziehst solange du auf jobsuche bist, da sagt das jobcenter auch nichts dagegen.

Am besten ist es aber dass du mit deinen Ex-Partner weiterhin zusammenlebst bist du einen job in leipzig gefunden hast. dann zahlt dir das jobcenter auch alles.

@MiezeKatzchen

Und woher dann so schnell einen Kita-Platz bekommen? Ich kann mich nicht erst auf die Jobsuche konzentrieren und später um das Organisatorische. Das ist mit Kind einfach nicht möglich.

@Petine89

was ist so schwer daran beides gleichzeitig zu machen?

@MiezeKatzchen

Ok. Nehmen wir mal an, ich finde eine Anstellung in Leipzig. Der Termin für den Arbeitsbeginn wäre - sagen wir mal - in einem Monat. Dann muss ich erstmal umziehen, was bei der Arge mit Anträgen verbunden ist, die erstmal bewilligt werden müssten. Dann müsste ich mich und mein Kind ummelden, um sie dann für einen Kiteplatz anmelden zu können. In einer Stadt wie Leipzig beträgt die Wartezeit weitaus mehr als ein paar Wochen. Dann sollte man die Eingewöhnungszeit einplanen. Da kommt dann mal ganz schnell 2 - 3 Monate zusammen. Welcher Arbeitgeber wartet so lange?

Ich weiß ja nicht, ob ich sonderlich schwarzmalerisch denke oder einfach nur realistisch bin.

@Petine89

Arbeitgeber die nicht von einen Tag auf den anderen einstellen. In einer normalen bewerbung schreibt man auch rein ab wann man die Arbeitsstelle antreten kann. So etwas wie: "frühestens 3 Monate nach Vertragsunterzeichnung". Das ist doch keine Große Sache du bist deinen AG ja nicht ausgeliefert und ihm ist es auch lieber das du dein zeug erledigt hast anstele dass du immer fehlst


@MiezeKatzchen

Ich kann es nur versuchen. Vllt. gehe ich auch einfach mal beim Jobcenter vorbei und stelle mein Anliegen mal vor. Es kommt ja auch immer auf den Sachbearbeiter an. Mal schauen. Danke für die augenöffnende Diskusion.

@Petine89

Das sollte man immer machen und ist nie verkehrt. Klar macht die Sachbearbeiterin viel aus aber sie müssen sich dennoch an ihre Vorlagen halten, erwarte also nicht zu viel. Wünsche dir viel glück