Trinkgeld als Aushilfskellner?

5 Antworten

Das hängt vom (schriftlichen oder mündlichen) Vertrag ab. Wenn nix anderes vereinbart ist gehört das Trinkgeld dem Kellner. Wenn er es abliefern muss - an den Chef oder an eine gemeinsame Trinkgeldkasse mit der Küche - dann muss das auch vereinbart - und beim Lohn berücksichtigt - werden.

Alles klar, also gibt es da keine besondere Regelung für Aushilfen?

@Loretheen

Das bürgerliche Gesetzbuch gilt auch für Aushilfen.

Das Trinkgeld gehört grundsätzlich dem Service - Personal, denn sonst bereichert sich der Inhaber einer Lokalität zusätzlich. Ich bin auch anderer Meinung als " Kreuzundquerxxx ".

Wenn man alles in einen Topf wirft ( gibt es ), aber Küchenpersonal wird höher bezahlt als Service - Personal. Wenn das Service - Personal, sagen wir mal bis 23 Uhr tätig ist ( bei Veranstaltungen bis 2 Uhr ), und das Küchenpersonal um 22 Uhr Feierabend hat, wo ist dann da die Logik und wie will man das Trinkgeld verteilen ?

Unter uns, es gibt sonst auch eine andere Möglichkeit. Wenn du 50 € Trinkgeld bekommst, nimm z.B. 25 € aus der Kellnerbörse, haste eben nur 25 € Tipp bekommen. Du musst es nur überschlagen.

Allerdings solltest du darauf achten, was mit dem Chef vereinbart wurde. Ich hätte nie in einem Betrieb gearbeitet, wo ich mein Trinkgeld abgeben muss. Wenn du bei gutem Tipp der Meinung bist, das Küchenpersonal sollte etwas abbekommen, kannst du es auf freiwilliger Basis machen.

In Restaurants, wo Kellner die Arbeit der Küche nach außen vertreten, ist es üblich, dass das Servicepersonal die erhaltenen Trinkgelder in einen Topf wirft. Dieser ‚Topf wird am Ende des Tages anteilig auf das gesamte Personal verteilt. An der Erbringung einer Dienstleistung sind schließlich viele verschiedene Personen beteiligt. Von der Zahlungskraft der Gäste würden bei einem anderen Prozedere sonst nur die Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt profitieren. Doch was, wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind? Gibt es zum Trinkgeld in Deutschland ein Gesetz, das besagt, dass Sie zur Abgabe des Betrages verpflichtet sind?

Arbeitnehmer dürfen das Geld, das sie als Ausdruck der Zufriedenheit mit ihrer Leistung von Gästen in die Hand gedrückt bekommen, behalten. Es ist nicht rechtens, dass der Vorgesetzte von Ihnen verlangt, den Betrag auszuhändigen. Sie selbst dürfen über diesen frei verfügen, da davon ausgegangen wird, dass der Gast seine Zufriedenheit maßgeblich von der Bedienung abhängig macht.

Am Besten beim Vorstellungsgespräch klären.

Das ist von Betrieb zu betrieb unterschedlich