Treppenhausbeleuchtung im Mehrfamilienhaus Vermietersache?
In dem Altbau in dem wir wohnen funktioniert in den oberen 3 Etagen (von 5 Etagen insgesamt) das Treppenhauslicht nicht mehr, weil die Glühbirnen vor kurzem durchgebrannt sind. Ich werde das demnächst in die Hand nehmen, nachdem ich mir eine extra hohe Leiter besorgt habe (bei 3,50m hohen Decken!!), aber im Grunde ist das doch Aufgabe des Vermieters und die Kosten für den Strom und die Glühbirnen in der Nebenkostenabrechnung enthalten oder?????
Der Vermieter sagte, er müsse dafür einen Elektriker rufen, der natürlich stundenweise abrechnet und das auf die Nebenkosten umlegen... oder ein Mieter solle das erledigen und ihm die Rechnung für die Glühbirnen schicken. Eigentlich sollte der Vermieter das doch auch selber hinkriegen, oder?? Er ist nur zu faul und will deshalb einen Elektriker rufen... Was meint ihr??
12 Antworten
Ich kannte jemanden, der auch sparen wollte. Bei der Aktion (ähnliche Gegebenheiten wie von Dir geschildert) ist er von der Leiter heruntergefallen, und: Genickbruch.
Ja, sicher ist das die seltene (traurige) Ausnahme, aber diese Unfälle passieren. Niemand kann sich davon freimachen, daß es einen nicht auch mal selbst erwischen kann.
Beauftragte Handwerker haben i.d.R. ordentliches Arbeitsmaterial/Leitern und sind versichert.
Dein Vermieter, den übrigens neben der Instandhaltungs-/-setzungspflicht auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt, kommt bei Dir im Fall des Falles sicher nicht für die Hinterbliebenen-Rente o. Schmerzengeld auf.
dazu ein klares nein. aber irgendwie muß eine miete sich rechnen....
dir ist am schnellsten und besten gedient, wenn du es selbst in die hand nimmct. aber brech dir nicht das genick!
Außerdem: Kosten für die Auswechslung von Lampen und Glühbirnen sind als Instandhaltungskosten einzustufen, die als Betriebskosten nicht auf die Mieter umgelegt werden können.
Nein, die Mieter müssen weder die Glühbirnen noch den Elektriker zahlen (s.meine Antwort unten)
Und vergiss nicht ihm ausser den Kosten für die Glühbirne auch das besorgen und raufschleppen und wieder runtertragen der Leiter in Rechnung zu stellen.
Reparaturen (auch Kleinreparaturen) sind ganz eindeutig Sache des Vermieters und nicht umlegbar.
Ich würde das nicht machen und die nächste Nebenkostenabrechnung mal etwas genauer prüfen.
Instandhaltunsmaßnahmen sind vermietersache. In diesem Fall muss der Vermieter kurzfristig handeln, bei eingegangener Meldung. Verkehrssicherungspflicht! Umlegen darf der Vermieter diese Kosten nicht. MfG
Der Vermieter darf das selbstverständlich eine Elektriker machen lassen. Verständlich wäre das wenn er schon älter ist und eben nicht mehr selbst auf Leiter steigen kann. Auf die Mieter umlegen darf er das aber nicht. Das sind Instandhaltungmaßnahmen. Er muss also den Elektriker selbst bezahlen.
das wäre eine Reparatur und dafür ist der Mieter nicht zuständig. Frag den V mal ob er ne gute Versicherung hat. Die muss im Fall eines Unfalls - Sturz im Dunkeln - blechen.
es ist Vermietersache, wenn nicht im Mietvertrag festgelegt ist, das Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag vom Mieter übernommen werden
Das ist natürlich schlimm... und stimmt, es kann immer passieren! Deshalb will ich die Arbeit eigentlich auch nicht machen... Aber die Frage bleibt: Müssen die Mieter den Elektriker zahlen??