Trennung meine Frau hat auch mein Auto mitgenommen. Kann ich es mir zurückholen?

15 Antworten

Das kann dir hier eigentlich niemand beantworten. Es hängt zu sehr von den Umständen an (primär die Finanziellen). Gehe besser zu einem Anwalt oder einer Beratungsstelle. Vor allem aber mache alles schriftlich und dokumentiere welche Mittel geflossen sind.

Viel wichtiger finde ich aber, dass Du deine Kinder regelmäßig siehst. Treffe bloss nicht leichtfertig die Absprache, dass sich deine Frau um sie kümmert und Du sie bei Gelegenheit sehen darfst. Trefft hier schnellstmöglich eine schriftliche Absprache, wann Du deine Kinder sehen kannst und dass ihr (bis auf weiteres) das gemeinsame Sorgerecht ausübt. Bestenfalls mit einem Anwalt als "Moderator" (siehe http://www.famr-ratgeber.de/Scheidung/Einvernehmliche-Scheidung.htm).

Danke für den Tip! Finanziell gesehen läuft alles über mich. Rein rechtlich müsste das Auto auch noch umgemeldet werden da ich nicht mehr da wohne und auch nicht meine Ex. Die Finanzierung für das Auto kann ich mir auch nicht mehr leisten da meine Ex sehr hohe Ansprüche geltend machen konnte. Daher sehe ich es nicht ein ihr auch noch ein Auto zu finanzieren. Was ist wenn die Schlussrate in 2 Jahren fällig ist. Stellt sie mir das Auto dann mit diversen Schäden vor die Tür und ich kann zusehen wie ich damit klar komme?

Wenn sie (deine Nochfrau) das Auto bisher mehrheitlich genutzt hat, z.B. um die Kinder zur Schule zu bringen, den Familienalltag zu organisieren etc. wird das Gericht ihr den Wagen höchstwahrscheinlich auch zusprechen.

Wer da im Kaufvertrag steht, ist erstmal irrelevant, wenn sie angibt, das der Wagen gemeinsam angeschafft wurde. Lass dich unbedingt anwaltlich beraten, um nicht noch mehr zu verlieren.

Es geht hier wohl eher darum, ob er weiterhin für das Auto gerade stehen muss, bzw für die laufenden Kosten. Und das muss er nicht.

@Glenn88

Erst einmal ist er ihr Trennungsunterhalt schuldig, wie sie diesen einsetzt, ist ihr überlassen.

Meine Frage kann ich einfach hergehen und mein Auto zurückholen?

Selbstjustiz ist in Deutschland verboten. Folge Deines eigenmächtigen Tuns kann sein, dass Dir eine einstweilige Verfügung ins Haus flattert mit der Du zur Herausgabe des Wagens verpflichtet wirst.

wenn das Auto finanziert wird, dann hat die Bank doch sicher auch den Kfz-Schein. Teil der Bank ganz einfach mit, dass Du die Finanzierung einstellst und dass Deine Ex das Auto hat. Melde es außerdem bei der Versicherung ab und teil das alles Deiner Ex mit.

Ok! Danke für den Tip! Doch das Auto steht bei meiner Ex Frau. Ich habe zwar einen Zweitschlüssel. Ich müsste das Auto doch sicherlich dann auch abgeben. Dazu müsste ich es dann holen oder?

dann hat die Bank doch sicher auch den Kfz-Schein.

Den Schein sicher nicht,sondern den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Nein, das geht nicht. Nur weil du das bezahlt hast, heißt das nicht unbedingt, dass es dir gehört.

Ihr auch nicht, sondern der Bank.