Trennung - gemeinsamer Kredit - Insolvenz Ehemann - Was kommt auf die Frau zu?

4 Antworten

Wenn beide für das Darlehen unterschrieben haben, bedeutet das eine gesamtschuldnerische Bürgschaft. Der Gläubiger kann gegen beide vollstrecken.

Die Sache ist allerdings verzwickter... Für das gemeinsame Darlehen, hat mein Vater auch noch gebürgt. Zu unserem gemeinsamen Darlehen hat meine Frau für sich selbst bei einer anderen Bank einen Kredit aufgenommen. Diesen hab ich nicht unterzeichnet! Ich hab bis jetzt immer 200 Euro für das gemeinsame Darlehen bezahlt. Sie zahlt 200 Euro für Ihres. Da ich am 1. des Monats nicht mehr zahlen kann, kommt da die Bank automatisch zu Ihr? Wie läuft das ab? Wie soll ich mich Verhalten? Uns reicht unser Einkommen sehr knapp zum Leben... Danke für die Antworten!

JoachimWinters  24.08.2010, 14:08

Der Bürge ist ebenfalls "Gesamtschuldner", die Bank kann sich also aussuchen, welchen der drei Beteiligten sie für das gemeinsame Darlehen zur Kasse bittet. Andererseits besteht keine automatische Durchgriffshaftung für den nicht selbst unterschriebenen Kredit.

marcus1502 
Fragesteller
 24.08.2010, 20:30
@JoachimWinters

"Andererseits besteht keine automatische Durchgriffshaftung für den nicht selbst unterschriebenen Kredit."

Wie ist das zu verstehen?

Wenn Ihr den Kredit gemeinsam unterschrieben habt, dann muss Deine Frau genauso zahlen, nicht Du allein.

JoachimWinters  24.08.2010, 14:07

Das ist zu ungenau: Hier sind die Eheleute Gesamtschuldner, das heißt beide müssen zahlen, aber eben nicht nur jeweils die Hälfte, sondern alles. Wenn also die Frau nichts bezahlt, muss der Mann allein zahlen. Im Innenverhältnis besteht dann natürlich ein Ausgleichsanspruch.

marcus1502 
Fragesteller
 24.08.2010, 20:29
@JoachimWinters

Wie ist das zu verstehen mit dem Ausgleichsanspruch?

Wenn Du das Darlehen nicht bedienen kannst, bezahlt die Frau das alleine.

Ich hätte sowieso nicht alles alleine bezahlt.