Trecker mit BE fahren, zwei Anhänger?
Vorweg mein Gespann besteht aus einem 3,5t zgg Schlepper und zwei 3,5t Anhängern, alles auf schwarzen nummern angemeldet
Quizfrage heute:
1. Darf ich mit meinem BE Führerschein einen Anhänger ziehen mit mehr als 1 achse (tandem ausgeschlossen)? Im alten Klasse 3 Führerschein ist die Achszahl Zugfahrzeug+Anhänger auf 3 begrenzt. Im neuen Führerschein BE findet man keine Achsbegrenzung
2. Darf ich mit meinem Trecker 3,5t zulässigesgesamtgewicht (Schwarzes Kennzeichen) 2 Anhänger ziehen?
3. Wenn ich zwei Hänger ziehen darf, darf dann jeder Anhänger 3,5t wiegen? Darf ich somit 3,5 t Zugmaschine + 3,5t Anhänger 1 + 3,5t Anhänger2 = 10,5t mit meinem BE führen?
Anhand meiner nachforschung gibt es keine Achsbegrenzung mehr. Somit darf ich einen drehschemel hinterm Trecker ziehen,( bis 3,5 t)
da mein Trecker auf dem Fahrzeugschein die Schlüsselzahlen 89.1000 sowie den Text LOF ackerschlepper Zugmaschine eingetragen hat, darf ich zwei anhänger anhängen. Laut Klasse BE darf ich einen Anhänger bis 3,5 t zgg beladen. Zählt das dann für beide? so wären das ja 10,5t
2 Antworten
für trecker gilt die klasse L,damit darfst 2 anhänger ziehen sogar kombination aus einachs oder 2 achs bis 8t pro anhänger wenn er auflaufbremse hat.gilt aber nur für landwirtschaft und nicht schneller wie 25kmh
Das ist mir klar und nicht die frage. Ich habe keinen Land oder Forstwirtschaftlichen Betrieb! hab ich in der anderen Antwort auch schon geschrieben. L und T sind bei dieser Frage nichtig da es weder Land noch Forstwirtschaftlich ist.
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klasse: -
So ist es ! Die Klassen L und T sind Zweckgebunden
Da ich keinen Landwirtschaftlichen Betrieb habe und keine Forstwirtschaft, ist Führerschein Klasse L sowie T hierfür falsch da diese nur im Bereich der Landwirtschaft und Forstwirtschaft zur geltung kommen. Genauso wie der Lohnunternehmer für seine fahrten zur Biogasanlage (gewerblich) mit einem CE Führerschein fahren muss, da T nicht reicht