trampolin im kleingarten,wer haftet bei unfall?
hallo liebe community! und zwar wollen wir für unsere mädels in unserem kleingarten ein trampolin 3,5 m durchmesser inkl. sicherheitsnetze aufstellen.natürlich dürfen es die anderen kinder mit unserem einverständnis auch nutzen,würden uns aber von den eltern eine einverständniserklärung unterschreiben lassen. wie sieht es nun aus,wenn wir nicht im garten sind,sich aber fremde kinder zutritt verschaffen,d.h über die hecke oder zaun klettern und das trampolin,was wir mit schlössern zusätzlich sichern würden sich gewaltsam zutritt verschaffen würden und sich bei nutzung einen arm etc. brechen würden???? wer muss haften???? lg lillylein
7 Antworten
Du haftest nicht wenn sich einer gewaltsam Zutritt verschafft, Du haftest allerdings sehr wohl wenn einer zu Schaden kommt weil ein technischer Defekt beim Traumpolin vorliegt da schützt dich auch kein Schild oder ein Vertrag, Rede bevor du Dritten die Nutzung erlaubst mit deiner Haftpflichtversicherung,
Da ist jemand übervorsorglich :)
In dem Moment wo euer Grundstück abgeriegelt ist würdet ihr schon nicht mehr haften, wenn das Trampolin sogar noch zusätzlich gesichert ist, könnte ich mir keinen Richter vorstellen der euch dafür anklagen würde.
Vorsicht, es gibt da durchaus Tatbestände die dazu führen können das man haftet,
Wenn jemand sich strafbar Zutritt verschafft (umzäuntes Gelände), haftet Ihr keinesfalls.
also es ist nicht umzäunt...es steht eine hecke und ein eingangstörchen,was wir aber abschließen.
In so einem Fall haftet Ihr nicht !
ihre krankenversicherung haftet dann