Trampolin erlaubt?

7 Antworten

Der Lärm spielender Kinder und deren Spielgeräte sind im allgemeinen vom Nachbarn zu tolerieren. Auf dem Klagewege wird der Vermieter es Dir wohl nicht verbieten können.

ABER:

Es hat noch nie geschadet, bei dicht an dicht wohnenden Nachbarn aufeinander Rücksicht zu nehmen und so etwas zu besprechen.

Ein Vermieter wird dich deswegen bei unbefristeten Mietvertrag nicht kündigen können. Das Leben kann aber äußerst unentspannt werden, wenn man mit dem direkt nebenan wohnenden Vermieter im Dauerstreit ist.

ok..werde den per email kurz darüber informieren

Soweit Du Deinen Gartenanteil zur alleinigen Nutzung mitgemietet hast, kann er Dir die Ausstellung eines solchen Trampolins kaum verbieten.

Allerdings solltest Du hier in jedem Falle mit dem neben Dir wohnenden Vermieter sprechen.

ich lese nirgends, dass du den garten auch mitgemietet hast zur ausschliesslichen nutzung...............

Das Ding ist riesig und beeinträchtigt auch das Erscheinungsbild des Gartens. Und Grundstücke bei Reihenmittelhäusern sind ja nicht sehr groß.

Ob du musst, weiß ich nicht. Aber zweckmäßig ist es auf jeden Fall.

Auch wenn sowas in winzigen Mittelreihenhausgärten vielleicht gelegentlich etwas monströs wirken kann, gibt es bislang keinen nachvollziehbaren Grund dies zu untersagen.

Jeder gestaltet sich seinen Minigarten nach individuelllen Vorstellungen so häßlich, wie es eben noch unwidersprochen und zulässig erscheint.