Traktor fahren mit 17 und dem Führerschein der Klasse B trotz "Zweckentfremdung" möglich?
Also ich bin im Besitz der Prüfbescheinigung der Klasse B (noch nicht Führerschein, da ich 17 bin). Wir sind im besitz von zwei traktoren deren höchstgeschwindigkeit in beiden fällen bei 28 km/h liegt. Darf ich diese alleine führen, obwohl diese nicht für land- und forstwirtschaftliche zwecke genutzt werden was auch durch die kennzeichen(-"farbe") deutlich wird, da es sich um Oldtimer handelt?
grüße :)
3 Antworten
Du hast eine Fahrerlaubnis Klasse B. Bis du 18 bist, gilt lediglich die Auflage, dass du bei Fahrzeugen, die unter die Klasse B fallen, eine Begleitperson dabei haben musst. Das ist alles, aber Klasse B - die hast du.
Klasse B beinhaltet auch die Klassen AM und L, für welche das Mindestalter 16 gilt. Fahrzeuge, die in diese Klassen fallen, darfst du also auch alleine fahren. Und eure Traktoren müssten ja in Klasse L fallen, denke ich.
Also ich durfte mit 17 Jahren meinen 50ccm Roller Fahren alleine, eigentlich müsste man dann auch alleine Traktor fahren dürfen.
Die solltest Du bereits fahren dürfen, da Du den entsprechenden Führerschein dazu ja bereits mit 16 erwerben kannst. Und dann darfst Du ja auch allein fahren.