Trage ich als Täter die Ermittlungskosten bei gebrauch meines Zeugnisverweigerungsrechtes?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich käme als Fahrer nicht in Betracht.

Stand das wirklich so im Fragebogen? Normalerweise lässt sich die Verwaltungsbehörde alle Möglichkeiten offen, es sei denn, der Vollbart hat dich völlig unkenntlich gemacht...

Zu deiner eigentlichen Frage: Ein Zeugnisverweigerungsrecht hättest du nur, wenn ein Angehöriger von dir gefahren wäre, dann müsstest du dessen Namen unter Berufung auf euer Verwandtschaftsverhältnis nicht nennen.

Du meinst hier wohl das Aussageverweigerungsrecht, das jedem Zeugen zusteht, wenn er sich mit einer wahrheitsgemäßen Aussage selbst der Verfolgung wegen einer Ordnungswidrigkeit aussetzen würde. Die ZPO ist aber im Bußgeldverfahren nicht anwendbar, denn das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört systematisch zum Strafrecht und es gilt die Strafprozessordnung, genauer § 55 Abs. 1 StPO:

Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

So viel mal dazu, nun zum weiteren Vorgehen: Du hast einen Zeugenfragebogen erhalten, also wird zunächst eine Aussage erwartet, wer gefahren ist. Du bist auch grundsätzlich verpflichtet, diese Auskunft zu geben. Jemand anderen fälschlicherweise zu verdächtigen würde ich dir auf jeden Fall abraten, das ist eine Straftat (siehe § 164 StGB)! Das Aussageverweigerungsrecht bezieht sich auf alle rechtswidrigen Taten, die du jemals angestellt hast und sobald du diese für eine richtige Aussage erwähnen müsstest, darfst du die Aussage verweigern.

Verweigerst du aber die Aussage grundlos, kann man dich zur weiteren Vernehmung in die Behörde einbestellen, dort musst du dann auch erscheinen. Wenn nicht, kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden wegen Nichterscheinens.

Es ist also besser, du verweigerst gleich die Aussage wegen persönlicher Belastung, denn früher oder später werden sie dich sowieso ermitteln können. Denn wenn du sagst, in deinem Personalausweisfoto trägst du auch einen Vollbart, wird die Behörde als nächstes in der Personalausweisdatei beim Einwohneramt nachschauen, weil es weniger aufwendig ist. Es kann aber auch sein, dass die Polizei in deine Nachbarschaft geschickt wird zur Befragung der Nachbarn. Irgendwann wird also auch alles rauskommen. Mit diesem Weg gehst du jedenfalls auf Nummer sicher, damit dir niemand mehr als diesen Rotlichtverstoß anhängen kann.

Du hast schließlich auch noch Glück gehabt, denn die Ampel war noch keine volle Sekunde rot. Deshalb kommen auf dich maximal 90 Euro Geldbuße, 1 Punkt in Flensburg und 28,50 Euro Gebühren für den Bußgeldbescheid und kein Fahrverbot zu. Und wenn du nicht mehr in der Probezeit bist, hast du sowieso nichts mehr zu befürchten.

Noch ein Nachtrag: Du kannst im Zeugenfragebogen auch angeben, du wüsstest nicht, wer gefahren ist, das ist auch zulässig, denn so musst du dich nicht belasten und verdächtigst auch keinen anderen fälschlicherweise.

Daraufhin wird die Behörde weiter ermitteln, aber wenn sie den verantwortlichen Fahrer nicht findet und das Bußgeldverfahren deshalb einstellen muss, kann dir aber eine Fahrtenbuchauflage gemacht werden. Darin musst du in Zukunft genau eintragen, wer wann wohin gefahren ist, damit du dich in Zukunft "besser erinnern kannst", sollte so etwas wieder vorkommen.

Das ist zwar nur eine Auflage ohne Sanktionscharakter (im Gegensatz zum Bußgeld), allerdings kann das exakte Führen des Fahrtenbuches auf Dauer ziemlich lästig werden. Wenn du nämlich einmal mit lückenhaftem Buch oder ganz ohne Buch erwischt wirst, kostet das immerhin 50 Euro Bußgeld und macht auch 1 Punkt in Flensburg.

Ich hatte mal das gleiche Problem - ich gab allerdings den Verstoss zu. Gab aber bei der Begründung an, dass die Gelbphase meines Erachtens zu kurz eingestellt war und ich keine Chance hatte und diese überprüft werden sollte.

Ergebiss: Das Verfahren wurde ohne Begründung eingestellt.

Warum weiss ich bis heute nicht. Ich denke dass es zu viel Aufwand für die Beamten war, die Ampelanlage zu überprüfen, in wie weit die Zeiten in Ordnung sind/waren.