Trägt der Beifahrer auch die Schuld?

3 Antworten

In allererster Linie ist natürlich der Fahrende verantwortlich. Nur bei klaren Hinweisen dafür, dass er mutwillig abgelenkt wurde, wird vielleicht auch ein anderer teilweise schuldig gesprochen. Wenn die sich aber nur gegenseitig eine Schuld zuweisen wollen, wird das vor Gericht nicht fruchten. 

Das Handy wurde oft vor die Augen vom Fahrer gehalten. Aber keine Beweise da alles schnell geschah. Einzugstermin Beweis ist der Andre der hinten sass. Kann man im  Gericht gewinnen? 

Der Fahrer ist verantwortlich...(das lernt man aber bereits in der Fahrschule).

Wie sah die Ablenkung den aus? "Ey Alter guck mal facebook, voll das geile Selfie" und er hat geguckt und es gab den Unfall?

Autofahren ist kein Spaß, das hat was mit Verantwortung zu tun.

Und dann am besten noch nichtmal "die Eier" besitzen, zu seinem Fehlverhalten zu stehen und die Verantwortung zu übernehmen.

...bei solchen Fragen ist "der Kollege" dann auch oft der Fragensteller ;)

Die Ablenkung fand durch ein Video statt. Der Kollege ist nicht der Fragesteller. Ich wollte für ihn fragen 

Wenn die Mitfahrer ihm nicht gerade das Handy vor die Augen gehalten haben oder sonstwie in die Führung des Wagens eingegriffen haben oder massiv behindert haben, dann wohl nicht.

Es liegt auch in der Verantwortung des Fahrers, sich nicht ablenken zu lassen.

Es liegt in der Fairness der Mitfahrer, auf den Fahrer Rücksicht zu nehmen und ihn NICHT abzulenken, oder es zu versuchen.

Das Handy wurde oft vor die Augen vom Fahrer gehalten. Kann man im  Gericht gewinnen? 

@RhinO1991

Nein. Er hätte das verbieten müssen und anhalten müssen, um solche Beifahrer rauszuschmeißen, wenn er anders nicht hätte diszipliniert und aufmerksam hätte fahren können.

Fahrer sollten keine Kindermädchen benötigen, die sagen, auf welche Ablenkungen er sich nicht einlassen darf.

Wenn ein Fahrer in einer solchen Situation die Verantwortung für SEINEN Fahrfehler an Mitfahrer abschieben will, dann ist er von vornherein nicht fahrtüchtig.

Fahrtüchtig ist nur, wer auch die Verantwortung für ein sicheres Führen seines Fahrzeugs tragen kann und entsprechend handelt.