Totalschaden mit geliehenem Auto. Wer muss die Standkosten tragen?
Hallo liebe Community,
mein Problem ist folgendes, ich habe mit einem geliehen ( über ca. 1 jahr ) Auto einen Totalschaden verursacht. Ich bin Selber schuld , aber nimand anderes war beteiligt. Also kein Unfallgegner.
Das Auto wurde von einer ADAC Firma abgeschleppt und stande be denen in der Werkstatt. Der Fahrzeughalter hat mir versprochen und versichert das er sich mit seiner Versicherung Darum kümmert. Hat er aber nicht. Dann hat er bei der Werkstatt Angerufen und gesagt das die Rechnung zu mir soll. Jetzt muss ich 13 € * 51 Tage +mwst. ~ 800€ bezahlen.
Ist das Rechtens? Muss nicht normal der Fahrzeughalter dafür aufkommen? Oder zumindest für die selbst verschuldete Zeit?
Mfg & Danke schonmal
5 Antworten
Die Frage ist, ob du es auf eine Zivilklage ankommen lassen möchtest. - Du hast dir einen Wagen geliehen und ihn zerschrottet. Der Besitzer hatte dann anderes zu tun, als sich um das kaputte Teil zu kümmern, obwohl er es dir versprochen hat. Nun will er, dass du die Standkosten übernimmst..... In einem Zivilprozess wird wohl in erster Linie der Halter die Kosten tragen müssen - die er aber dann bei dir einklagen wird, weil du das Auto in dutten gefahren hast.----- Meine Empfehlung:Teilt euch die Kosten.
Ich gehe davon aus, das er Halter des Fahrzeuges ist und da er sich "darum kümmern wollte, dass der Wagen da weg kommt" (denn du hattest es ja nicht in der Hand und warst da nicht in der Verantwortung, deshalb würde er in die Verantwortung genommen werden. (Es steht außer Frage, dass du den Wagen zerschrottet hast - aber für die Folgekosten/Standkosten bist du nicht verantwortlich --- hätte er nicht gesagt, dass er sich darüm kümmert, hättest du es ja getan ----- oder sehe ich das falsch?).
Genau so ist das, ich hätte mich darum gekümmert, habe ich ja auch bis zu dem Zeitpunkt wo der Gutachter da war. Danach hat er mir Versichert er kümmert sich mit seiner Versicherung um alles. Und jetzt habe ich das Problem.
Dass du für den Schaden haften musst ist dir ja klar. Ebenso musst du auch die angefallenen Standgebühren bezahlen. Du hast völlig Recht, natürlich nur für die wirklich nötigen Kosten. Wenn der Eigentümer des Fahrzeugs das verbummelt hat, dann muss er grundsätzlich die zusätzlichen Kosten selbst tragen.
Jetzt stellt sich nur die Frage - wie lange hat er das verbummelt und wie viel macht das in Euronen? Denn wenn du darauf bestehst, dass er diese Kosten selbst übernimmt, dann wirst du auf wenig Verständnis stoßen und sehr wahrscheinlich eine Freundschaft gefährden. Nun stellt sich nur noch die Frage: Ist es das Wert?
**"Totalschaden verursacht. Ich bin Selber schuld , aber nimand anderes war beteiligt!" Da zur Zeit kein Glatteis auf der Straße ist gehe ich mal davon aus das du einfach Schei...e gebaut hast. Jetzt erwartest du das der Fahrzeughalter für die Kosten aufkommt? BombaX, aufwachen, willkommen im echten Leben!! Warum kümmerst du dich nicht selber um die Sache und setzt dich mit der Versicherung in Verbindung. Die Kosten hast DU verursacht und Du mußt dafür gerade stehen!! Ich hoffe du bekommst die Kohle zusammen. MfG
Danke erstmal für die Antwort. Aber langsam, ich übernehme die kosten für mein Verschulden das ist ganz klar, ABER für die Standzeit bei der Werkstatt kann ich ja nichts dafür. Das hat der Fahrzeughalter verbumelt, die Versicherung ist auch über ihn gelaufen und mit der wollte ER das klären. Keine Angst ich weiß das ich Scheiße gebaut habe und dazu stehe ich auch und trage die Konsequenzen . Nur das verstehe ich nicht.
Danke, wenn alles nichts hilft muss ich das halt Zahlen, und habe wieder was gelernt. Vertraue NIMANDEM!!! und mach dich von nimandem Abhänig.
MfG
Oh, man BomaX, leider fällt mir auch nicht ein wie du da am günstigsten raus kommst. Sprich noch mal mit dem "Autoverleiher", eventuell übernimmt er einen Teil der Kosten. Sicher willst du nicht noch Geld für einen Anwalt investieren bei dem dünnen Eis auf dem du dich bewegst. Mit deinem letzten Satz hast du völlig Recht, Abhänigkeit ist immer ein Fluch!! Wünsch dir das Beste!! MfG
Wenn er nur die Standgebühren bezahlen muss, kann er froh sein.
Er ist auch für den Totalschaden zuständig. Die Versicherung des
Halters ist für vom Halter verursachte Schäden an anderen Autos
zuständig, bei Vollkasko auch für eigene mit Selbstbeteiligung.
Danke
Sehe ich etwas anders. Wenn der Fahrzeughalter dem Schadenverursacher erklärt, dass er sich um den weiteren Verlauf der Sache kümmert, dann kann der Schrottfahrer davon ausgehen, dass dem auch so ist. Den Schaden am Fahrzeug, in diesem Fall ein Totalschaen muss der Verursacher ersetzen, das steht ausser Frage. Ob er für die Standkosten des Schrottfahrzeuges aufkommen muss, glaube ich eher kaum. Dann hätte der Halter des Fahrzeugs dem Schadenverursacher sagen müssen, pass auf, ich kann mich nicht um den weiteren Verlauf der Sache kümmern, mach du das. Warum soll der Halter seiner Versicherung den Schaden melden und evtl. eine Rückstufung seines Schadenfreiheitsrabattes riskieren ? Ich würde dem Halter des Fahrzeuges vorschlagen, den Wert des Fahrzeuges übernimmt der Schadenverursacher unde evtl. die kosten für ein paar Tage der Standzeit. Auf keinen Fall eine Kostenübernahme für die gesamte Standzeit. Entsorgungskosten muss der Schadenverursacher auch übernehmen.
Bin ja kein Rechtsanwalt, aber diese 13 mal 51,-€ klingen wie ein Nutzungsausfall für die Standzeit. Du hast aber doch geschrieben, dass du das Auto 1 Jahr geliehen hast, oder habe ich das falsch verstanden? Wenn du es die ganze Zeit über hattest, nur geliehen, kann der Halter doch nicht plötzlich Nutzungsausfall geltend machen. Falls dies aber die Mietkosten in der Werkstatt sind für den Standplatz, dann würde ich als Halter diese auch an dich weitergeben, denn die zahlt die Versicherung nicht. Wobei mir schleierhaft ist wie man bei einem Totalschaden auf so eine lange Standzeit kommt.
Das klingt nicht nach Nutzungsausfall, das klingt nach Standgebühren. Und die Standgebühren sind
a. völlig normal
b. werden von jedem Abschlepper genommen
Nutzuungsausfall ist das keiner.
Sorry, aber wenn ich in einer vergleichbaren Situation wäre, hätte ich nach spätestens einer Woche den Fahrzeughalter angesprochen, ob er die Sache geklärt hat. So lange nichts zu tun und hoffen, dass sich alles gut auflöst, ist ziemlich blauäugig.
Wer hat eigentlich den Abschlepp- und Abstellauftrag erteilt?
Ich will ihn nicht verklagen oder so dreist sein ihn dafür verantwortlich zu machen, aber ich habe das Geld einfach aufgrund anderer Kosten nicht. Umso ärgerlicher ist das wenn das ganze aus "fahrlässigkeit" oder what ever passiert. Teilen will er nicht , ich würde auch den größten Teil Zahlen, da das Auto ja wegen mir da überhaupt da hin gekommen ist, und es immer noch seins war.
Wie darf ich das verstehen, er müsste die Standkosten Zahlen und dann die Gerichtskosten bei mir einklagen.
Danke für deine hilfreiche Antwort.