Tonbandaufnahme bei Vertragsabschluss mit Vodafone?

3 Antworten

Wenn Du einen Vertrag am Telefon abgeschlossen hast, ist dieser rechtlich erst gültig wenn Du darüber schriftlich belehrt wurdest. Ist die schriftliche Belehrung nicht eingegangen, ist auch kein Vertrag zustande gekommen. Nach Eingang der schriftlichen Belehrung, kannst Du immer noch den Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen kündigen.
Erst wenn Du diese Frist verstreichen lässt, hast Du den Vertrag am Hals.

Deswegen schließe ich keine Verträge über Telefon ab. Zukünftig vielleicht lieber in einen Vodafone Shop gehen. Leider kann ich da eher nicht helfen. Die Hotline ist bei denen eh schlecht zu erreichen. Aber müssen die dir da nicht irgendetwas schriftlich zukommen lassen?

Nein, das wird nix. Die Aufnahme dient dazu nachweisen zu können, dass du dem Vertrag zugestimmt hast. Innerhalb des Abgleichs hast du allen Punkten zugestimmt. Im Falle einer Klage könnte man auf die Aufnahme zurückgreifen, das kann aber teuer für dich werden.

Erst muss die schriftlichliche Belehrung erfolgen, damit der Vertrag gültig wird. Sonst ist die Telefonaufzeichnung für die Tonne.

@HeymM

die ja wohl erfolgt ist ...die Aufnahme beweist dennoch die Zustimmung des Kunden.