Toleranzgrenze beim fliesenlegen?

4 Antworten

Moin! Natürlich gibt es Maßtoleranzen - und Toleranzgrenzen - bei Fliesenbelägen :-)

Guckst Du hier: 

https://www.baunetzwissen.de/fliesen-und-platten/fachwissen/schaeden/unebene-fliesenflaechen-1629835

Wenn eine Fliese stark überzahnt, also deutlich aus der Fläche nach oben steht, dann sollte es kein Problem sein diese auszutauschen, da der Aufwand nicht besonders groß ist. Andererseits kann es sein dass, speziell bei großen Formaten (30x60cm und größer), die Fliesen schon von vornherein gewölbt sind. Das liegt am Brand und an der Qualität der Fliesen. Man kann das leicht überprüfen, indem man man zwei Fliesen mit der Oberseite aufeinander legt. Dann drückt man abwechselnd auf die eine, dann auf die andere Seite. Wenn das ganze wippt, dann ist die Fliese deutlich gewölbt.

Solche stark gewölbten Fliesen sollte man z.B. nicht im Halbversatz verlegen, da immer die Mitte der Fliese der höchste Punkt sein wird, und in der nächsten Reihe die Ecken der Fliesen wieder die tiefsten Punkte. 

Wenn es da um eine Fliese geht, einfach mit dem Handwerker sprechen, der wird sich bestimmt nicht weigern die Fliese auszutauschen. 

Wenn du allerdings gleich mit Reklamation etc. anfängst, machst du vielleicht eher aus einer Mücke einen Elefanten.

Das legt man vorher mit dem Fliesenleger fest.

Meine Ansage: "Wenn ich den Laserpointer auf die Fliesen legen muss ich bis zu den Wänden kommen, sonst wird nachgearbeitet." 

Solche Toleranzgrenzen sind nirgendwo nieder geschrieben. Aber niemand muss derart schlampige Arbeit tolerieren und hinnehmen. Wenn Verletzungsgefahren gegeben sind, man sich an scharfen Kanten schneiden oder die Kleidung ruinieren kann, sind das berechtigte Gründe für eine Reklamation, die durch den Auftragnehmer behoben werden muss.

Das Fliesenlegerhandwerk unterliegt der Obhut der Handwerkskammer. Wenn dein Fliesenleger dir Leistungen oder die Behebung von Schäden schuldig bleibt, kannst du dich an die Handwerkskammer wenden. Die ist dir bei der Regulierung der Angelegenheit behilflich.

Solange die Arbeiten, incl. der Reklamationen noch nicht abgeschlossen sind, solltest du die letzte Ratenzahlung, wenn noch möglich, zurück halten.