Toilettentrennung bei der Arbeit

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Toiletten: Getrennte Nutzungsmöglichkeit statt getrennter Räume

Ein großes Problem der alten Regelung war auch die Toilettenfrage: Nach altem Recht mussten Sie, wenn Sie mindestens 5 Mitarbeiter beschäftigen, getrennte WC-Räume für Männer und Frauen vorhalten. Die neue ArbStVO weicht diese Regelung ein wenig auf: Entweder Sie stellen ab mehr als 5 Mitarbeiter getrennte Toilettenräume zur Verfügung oder Sie sorgen dafür, dass für Frauen und Männer getrennte Nutzungsmöglichkeiten bestehen. Ein Beispiel, wie Sie dies gewährleisten sollen, nennt das neue Gesetz nicht.

Quelle: http://www.bwr-media.de/themen/arbeitssicherheit/arbeitsstaettenverordnung/03981_die-neue-arbeitsstaettenverordnung-bringt-erleichterungen.php

Nun fehlt lediglich noch Klärung, was unter getrennter Nutzungsmöglichkeit zu verstehen ist.

danke, für den "Stern"

Eine Getrennte Nutzungsmöglichkeit ist, wenn die Toilette nur für 1 Person ist und somit bereits die erste Tür abgeschlossen werden kann.

Wenn es im Büro mehrere 1-Personen-Toiletten gibt, ist eine Trennung zwischen Männlein und Weiblein nicht notwendig, da beide Geschlechter die Toilette nicht gleichzeitig nutzen können.

bei soviel Mitarbeitern ist eine Toilettentrennung ein MUSS

Sobald Männer und Frauen in einem

Betrieb arbeiten, sind getrennte Toiletten vorzuhalten.

Auf Baustellen sieht das mitunter anders aus. Da steht ein WC Container den beide Geschlechter nutzen.

Inzwischen gibt es doch schon einige weibliche Mitarbeiter auf den Baustellen, die handwerkliche Berufe ausüben.

Dass es da eine Vorschrift gib, dass in so einem Fall separate WC`- Container aufgestellt werden müssen, kenne ich nicht.

Sog. Unisex WC`s sind da im Gespräch. D. h. die sind für beide Geschlechter vorgesehen.

normal brauchst du getrennte anlagen ab 1 frau / 1 mann... aber wenn euer betrieb für so etwas nicht genügend platz hat, kann man da glaube nicht machen