Todesstrafe - Was hältst du davon?

Das Ergebnis basiert auf 54 Abstimmungen

Keine Todesstrafe! 69%
Todesstrafe! 31%

35 Antworten

Keine Todesstrafe!

Weder ein Staat noch eine Gesellschaft sollte sich das Recht vorbehalten dürfen, das Leben eines einzelnen Menschen zu beenden.

Die Ausführung einer Todesstrafe bedient lediglich eines der niedrigsten Instinke des Menschen - die Rachsucht. Dies passt nicht ins Muster eines Rechtsstaates, der vor allem auch von der Venunft bestimmt sein sollte. Ganz zu schweigen, dass man auch immer mögliche Justizirrtümer einkalkulieren muss. Eine Todesstrafe ist etwas so Endgültiges, dass im Falle eines Irrtums nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Grundrechte wie das Recht auf Würde und das Recht auf Leben sollten unantastbar bleiben, unabhängig davon, was die oder die Person getan hat.

Je nach Schwere und Außmaß der Staftat, kann eine mögliche Isolierhaft ohne Aussicht darauf, das Gefängnis Zeit seines Lebens jemals wieder verlassen zu können, sogar eine weitaus schlimmere Strafe sein, als die Todesstrafe.

So sehr sich der Hass innerhalb der Gesellschaft auch gegen einen Mörder hochschaukeln mag, so sehr sollte man auf der anderen Seite auch innehalten und sich dafür öffnen, das Phänomen dahinter zu erforschen und zu verstehen.

Meistens trifft es zu, dass die größten Schwerverbrecher in gewisser Weise wie Kranke oder Behinderte zu betrachten sind, bei denen bestimmte Gehirnareale nicht richtig funktionieren. Diese Probanden sind meistens unfähig, Mitgefühl und Empathie gegenüber andere Menschen zu empfinden und ebenso wenig in der Lage, ein Bewusstsein für richtig und falsch zu entwickeln. Es gibt Bereiche im menschlichen Gehirn, die uns zu moralischem und ethischen Denken und Handeln befähigen. Bei den meisten Schwerverbrechern ist dieser Bereich geschädigt, unterentwickelt oder funktionslos.

Auch einen Triebtäter kann man nicht durch Strafen abschrecken. Sie handeln, weil sie in ihrem Triebmodus nicht mehr Herr ihrer Sinne sind.

Ein solcher Täter kann wahrscheinlich für sein bösartiges Dasein genausowenig, wie ein anderer dafür, dass er Krebs bekommt.

Aus der Perspektive eines geistig Gesunden erscheint dies sehr schwer vorstellbar. Und es erfordert eine große Anstrengung, einen solchen Gedanken zuzulassen. Da kann ich jeden verstehen, der es nicht schaffen sollte, zu solch einer Betrachtungsweise zu gelangen.

Aber ob jemand aus diesem Bewusstsein heraus immer noch eine Todesstrafe in Erwägung ziehen möchte, muss jeder mit sich selbst ausmachen.

Interessante Einwände. Allerdings muss man sich, sofern man den Gedankengang zu Ende verfolgt, zwangsläufig die Frage stellen: darf man einen geistig/psychisch eingeschränkten Täter, der das Ausmaß seines Handelns nicht begreifen kann, überhaupt bestrafen? Dieser Gedanke kann zu einem Freifahrtschein für jegliches noch so schlimme Verbrechen weiterentwickelt werden.

@Indecisive

Nein, das glaube ich nicht, dass ein Gewalttäter psychologische Erkenntnisse aus der Kriminologie für sich als Freifahrtschein nutzen würde oder könnte, um sich dann als schuldunfähig zu berufen. Schon aus Eitelkeit würden sie sich eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit selber nicht eingestehen, sofern es die Kompetenzen des Täters zulassen.

Eine Erklärung auf Schuldunfähigkeit ist auch nicht gleichzusetzen mit einem Freispruch. Personen, die für die Gesellschaft eine große Gefahr darstellen, werden in entsprechenden Fällen auch in einer geschlossenen Psychoklinik zwangseingewiesen. Also ist es auch ein Leben in Unfreiheit.

Ich glaube, man sollte sich auch nicht zu sehr darauf fokussieren, einen Täter bestrafen zu wollen, sondern eher die Notwendigkeit betrachten, dass ein Staat die Aufgabe und Verpflichtung hat, die Gesellschaft vor gefährlichen Personen zu schützen. Gut, in der Praxis und Umsetzung kommt es wieder aufs Gleiche heraus.

Prinzipiell sieht die Juristik Freiheitsstrafen auch nicht als Bestrafungen an, sondern eher als Resozialisierungsmaßnahmen.

Wobei ich natürlich auch der Ansicht bin, dass bei Personen, die bereits das erdenklich Schlimmste und Verwerflichste getan haben, eine Resozialisierung unmöglich ist, ohne die Gesellschaft einer unkalkulierbaren Gefahr auszusetzen.

Keine Todesstrafe!

Ich fühle mich in einem Staat deutlich wohler, dem es nicht erlaubt ist, seine Bürger - aus welchen Gründen auch immer - umzubringen. Wenn man darüber nachdenkt, könnte man im Einzelfall eine Ausnahme machen. Aber die Väter des Grundgesetzes haben sich dafür entschieden, die Todesstrafe abzuschaffen und das ist gut so.

Seien wir froh, dass es diese Strafe in Deutschland nicht mehr gibt. Und machen wir uns bitte bewußt dass es noch gar nicht so lange her ist, dass diese in Deutschland abgeschafft wurde.

https://www.mz-web.de/mitteldeutschland/vor-35-jahren-hier-wurde-das-letzte-todesurteil-in-der-ddr-vollstreckt-24258712

Wieviele Fehlurteile gab es im Hinblick auf die Todesstrafe schon?

https://www.welt.de/vermischtes/article152868971/So-lebt-Debra-Milke-nach-22-Jahren-Todeszelle.html

Der Fall Vera Brühne - hätte es die Todesstrafe gegeben ................dann....

https://www.zeit.de/wissen/geschichte/2010-04/vera-bruehne/seite-2

Andererseits hat die drohende Todesstrafe auch noch keine Verbrechen verhindert.

Keine Todesstrafe!

Mit der Todesstrafe könnten wir eine Situation bekommen wie in Amerika:

Töten ist staatlich und damit nichts Verrufenes mehr. Wir bekommen ständig Meldungen über Tötungen. Vielleicht Fernsehübertragungen?

Töten ist normal wie Brötchen holen.

Abschreckung wirkt nicht, wie kann etwas schrecken, dass zum Alltag gehört?

Deswegen lehne ich die Todesstrafe ab, nicht aus moralischen Erwägungen.

Einige, Saddam Hussein oder Ghadaffi, haben den Tod verdient gehabt.

Der Staat hat im Laufe der Zeit eh Federn gelassen.

Deswegen steht es ihm gut an, zumindest in dieser Frage noch moralisch hoch zu stehen.

Keine Todesstrafe!
  1. sind wir an einem zivilatorischen Punkt angekommen sein, an dem jemanden umbringen nicht ok sein darf.
  2. Können Fehlurteile nicht mehr revidiert werden
  3. Bringt es letzten Endes niemandem etwas. Das Opfer wird nicht wieder lebendig und selbst der Tot als Strafe schreckt nicht ab