Todesfall in Familie im Ausland, Auszubildende meldet sich krank und verlässt das Land - Kündigung?

6 Antworten

Beweise, sont geht jeder Arbeitsgerichtsprozess in die Hose!

Bei 14 Tagen braucht sie ja ein Attest. Und man darf - auch wenn man krankgeschrieben ist - das Land verlassen. Spirch in Urlaub fahren. Allerdings nur dann wenn es die wiederherstellung der Gesundheit nicht gefährdet.

Das ist eindeutig Erschleichung von Vorteilen und somit eindeutig Betrug. Die Kündigung ist gerechtfertig. Da bedarf es keiner Disskussion. Sie hätte das dem Chef erklären sollen und Urlaub beantragen. Den Urlaub hätte bestimmt keiner abgelehnt. Zumal es sogar extra Urlaubstage bei Todesfall naher Verwadter gibt.

wenn sie einen Krankenschein dann wohl nicht.....

Hat sie vlt. um Freistellung oder Urlaub gebeten und es wurde ihr verweigert, und dann kommt der Krankenschein, dann sieht das schon ein bißchen anders aus....

Aber man muss es beweisen können....

Nein, sie hat nicht um Freistellung/Sonderurlaub etc gebeten. Sie erfuhr von dem Todesfall, und einen Tag später kam die Krankmeldung. Danach stellte sich erst raus, dass der Todesfall im Ausland eingetreten ist.

@icebird251174

Dann nehmt es doch als Krankschreibung hin und laßt es gut sein....wisst ihr denn wie Nahe ihr der Verstorbene gestanden hat? Was sie gefühlt hat als sie es erfahren hat? Vlt. hat sie gar nicht weiter drüber nachgedacht...

Wenn sie sonst gute Arbeit leistet dann ist es doch okay....

@Morticia20

Sehe ich genauso - ich habe nur als direkter Vorgesetzter die Aufgabe, ihr die Kündigung zu überreichen. Ich schätze sie jedoch sehr und weiß wie sie tickt... MEINEM Chef jedoch ist sie ein Dorn im Auge - aus welchen Gründen auch immer. Ich benötige Futter, um die Kündigung ABZUWEHREN. Deshalb meine Frage, damit ich meinen Chef damit konfrontieren kann.

@icebird251174

ich würde ihm das so sagen, das sie bei abgelehntem Urlaub hätte entlassen werden können, aber nicht so.....sie hat ja einen gültigen Krankenschein.....und das sie zur Beerdigung ist hätte sie euch nicht mal sagen müssen....

Es ist feige wenn ein Chef jemanden los werden will und andere dafür vorschickt....dafür beneide ich dich gerade nicht....

Aber frag doch mal bei der Gewerkschaft an, unabhängig davon ob ihr da drin seid...

@Morticia20

Das ist eine sehr gute Idee. Ich starte mal eine Anfrage.

Nein, auf Verdacht kann er ihr nicht kündigen, schon gar nicht fristlos! Bei einer AZUBINE ist ja auch die Kammer involviert! Wenn es aber zum Prozess käme, würde das gericht vermutllich einen Vergleich vorschlagen!