Tochter(16)wohnt beim Verlobten, ist aber gemeldet bei der Kindesmutter im Haushalt, hält sich aber nicht dort auf. Was ist mit dem Kindergeld und Unterhalt?

6 Antworten

Wenn die Mutter ein Zimmer für sie bereit hält - davon gehe ich bei einer 16jährigen aus - dann ist das kein Betrug.

Im neuen Haushalt ist kein Zimmer mehr vorhanden. Die beiden vorhandenen Zimmer sind für mein jüngstes dort lebendes Kind und für das Kind des Neuen der Exfrau. mehr Wohnraum gibt es dort nicht.

@Kindesvater4

Was sagt denn die Tochter, bekommt sie Geld von der Mutter?

@Menuett

Die Tochter will mit mir nichts mehr zu tun haben. Ich kenne dazu nicht einmal die Gründe, warum das so ist. Die Tochter wohnte bis letztes Jahr mit ihrem großen Bruder in meinem Haushalt. Nur bei mir gibt es Regeln und ein miteinander und mithelfen im Haushalt. Die Tochter wusste auch schon in 2013 vom Frendgehen der Kindesmutter mit dem Taufpaten. Trotzdem zog die Tochter zur Kindesmutter, weil diese ihr alle Freiheiten lässt, egal ob Freund/Verlobten oder Trinken von hartem Alkohol! Und mit dem Bruder will sie auch keinen Kontakt mehr. Bei der Umgangsverhandlung in diesem Jahr wurde dann noch frech mit Hilfe der Kindesmutter durch die Tochter vor Gericht gelogen, ich hätte die Tochter mit Schlägen erzogen. Vor allem kam diese gelogene Aussage erst in diesem Jahr und wenn das so gewesen wäre, warum nicht schon wesentlich früher?! Mit dieser Aussage bei Gericht hat man geschickt den Rückweg zu mir unterbunden, wegen dem angeblichen zerrütteten Verhältnis zu mir. Ich biete weiterhin die Häuslichkeit, da ich das Haus der Familie noch halte.

@Kindesvater4

Ah ja, jetzt wird die Situation klarer.

Wenn bei Dir nichts vorgefallen wäre, würde Deine Tochter noch Kontakt mit Dir haben wollen.

Kinder in diesem Alter kommen so gut wie immer zum Wunschelternteil. Und das ist auch gut so.

@Menuett

Ja, so könnte man das sicherlich aus Deiner Sicht beurteilen, wenn mann keinen Einblick bei mir hat. Es ist bei mir auch nichts in meinem Haushalt passiert, außer das es bei mir Regeln und Abläufe gibt und Kinder in dem Alter 14-18 Jahren auch im Haushalt sich beteiligen müssen. Das ist ein Geben und Nehmen. Körperliche Arbeit wurde nicht verlangt. Selbst Rasen mähen wäre nicht zuviel verlangt!

Ich möchte hinzufügen, dass die Tochter seit 2013 vom Fremdgehen der Kindesmutter wusste. Ich war bis 2015 komplett ahnungslos. Erst im letzten halben bis dreiviertel Jahr habe ich erfahren müssen, dass die Exfrau mich die gesamte Ehe betrogen hat mit anderen Männern!

Und einer Exfrau die eine absolute Lügnerin und Narzisstin ist, ist es eben nicht gut, dass die Tochter ohne Regeln und Halt bei der Kindesmutter aufhältig ist! Man sieht ja nun, was dabei heraus kommt: mit 15 verlobt, mit 15/16 Alkohol trinken (nicht Bier, Wein und Sekt) und bei einem gerade 18 Jährigen wohnen! Was soll noch folgen? Mit 17 Schwangerschaft?

Was bitte ist aus Deiner Sicht da noch gut so?

@Kindesvater4

HU, das ist ja ganz schrecklich, mit 15 verlobt, das ist natürlich relevant fürs weitere Leben. Die meisten Jugendlichen in dem Alter besorgen sich auch härtere Sachen. Viele Jugendliche leben zumindest teilweise beim Freund.

Ich sehe da einen völlig normalen Teenager. Wenn sie bis jetzt noch nicht schwanger ist, dann nimmt sie vermutlich die Pille.

Du vermischst Dinge - das Fremdgehen Deiner Frau hat nichts mit Deinem Kind zu tun. Das sollte hier gar nicht erwähnt werden.

@Menuett

Wenn Du das so toll findest, das sich eine 15 Jährige verlobt, zu ihrem Freund zieht und harten Alkohol trinkt, dann ist bei Dir in Deiner Erziehung etwas grundlegend falsch gelaufen! Sorry, dafür habe und werde ich kein Verständnis aufbringen, nur weil unsere Gesellschaft heute so verkorkst ist und das duldet!

Wahrscheinlich wählst Du die Grünen!!!!!!!!!!

@Kindesvater4

Als ich vor 33 Jahren Teeny war, war es weitaus üblicher als heute, dass auch Teens ordentlich Alkohol getrunken haben. Das war früher viel schlimmer, da sind wir heute viel weiter.

Du hast Auskunftsrecht. Lass dir erst einmal von der Kindsmutter- da du den Unterhalt dorthin überweisen musst bis deine Tochter 18 ist- eine Kopie vom aktuellen Zeugnis vorlegen. Wenn dein Ex das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann kann sie ihrer Tochter auch erlauben, sich dauerhaft bei ihrem Freund aufzuhalten. Eine Verlobung ist es nicht, lass den "Kindern" doch den Glauben. Sex haben sie sowieso.

Und sie muss kein eigenes Zimmer vorhalten in der neuen Wohnung, nur wenn die Tochter zu ihr wollte, müsste sie sie aufnehmen. Dann müssen die in der neuen Wohnung eben zusammenrücken.

Was ist dein Problem? Du bist unterhaltspflichtig im Rahmen deiner Unterhaltspflicht, kommst der nach und gut ist.

Solange deine Tochter ihre schulische Ausbildung macht, ist doch alles gut. Lass sie ihre Erfahrungen machen. Deine Haltung wird nur dazu führen, dass sie dich nur noch weniger an ihrem Leben teilhaben läßt.

Ja, und wenn man deine gesponnene Kette Kind mit 17 weiterverfolgt, dann freu dich. Dann ist der Kindsvater zunächst auch für den Unterhalt deiner Tochter zuständig. Und wenn sie dann nichts macht, bist du mit Volljährigkeit raus.

Schade, dass du so von deinem eigenen Kind denkst. Aber man merkt, du wirfst sie mit deiner Ex in einen Topf. Glaubst du, es war toll für sie zu wissen, dass IHRE MUTTER dich betrügt? Solltest mal darüber nachdenken. So etwas nennt man Loyalitäts- und Gewissenskonflikt

auf alle fälle verstoßt die tochter gegen das meldegesetz.

lege bitte beweise vor.

Beweise habe ich schon einige, doch dazu erfolgt hier keine Antwort.

@Kindesvater4

wer antwortet nicht? die meldebehörde?

als unterhaltsverpflichteter lohnt es sich auch, hierzu einen anwalt zu befragen.

denn wenn die km nicht unterhaltdurch unterkunft und nahrung leistet, führt das zum ungleichgewicht.

@stern311

Ich habe das Jugendamt darüber informiert, das ich einem Umzug zu dem Verlobten nicht zustimme. Ich habe die zuständige Familienkasse benachrichtigt. Ich habe das zuständige Einwohnermeldeamt darüber in Kenntnis gesetzt. Antworten gab es keine!

@Kindesvater4

wer hat das aufenthaltsbestimmungsrecht? formuliere deine post an das einwohneramt im sinne einer anzeige, oder geh direkt zur Polizei. sprich auch bitte mit deinem anwalt, die behörden nehmen keine rechtsberatung vor.

@stern311

Aufenthaltsbestimmungsrecht die Kindesmutter, gemeinsames Sorgerecht!

@Kindesvater4

Und da geht Dir nicht auf, dass vielleicht mit Dir etwas nicht stimmt?

@Kindesvater4

Dann bestimmt die Mutter, wo sich das Kind aufhält. Da hast du nichts zu melden.

@Menuett

Auch nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht besteht keine Rechtsfreiheit. Die Sorge als Elternteil habe ich zu gleichen Teilen. Ein Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht dazu da, einer Minderjährigen die Freiheit zu geben, wie die Minderjährige es will! Es gibt Grenzen und Regeln.

Und wenn man Kommentare hinterlässt, aber überhaupt keine Ahnung hat, was in der Familie abging und was nicht, solltest Du deine Urteilsfähigkeit darauf beschränken, was hier zu meiner Frage beitragen könnte.

Ich wollte nicht von Dir wissen, mit wem hier etwas nicht stimmt! Ich bin weder krank, noch dämlich oder unfähig. Ich bin einfach normal und habe und vertrete gute Werte und Ansichten! Wenn da eine narzisstische Frau durch Lügen alles verdreht und die Kinder missbraucht, um überleben zu können, weil sie zu faul ist arbeiten zu gehen, kann ich nichts dafür! Mir geht es um das Wohl meiner Kinder und um eine ehrliche Basis.

Du darfst natürlich denken und glauben, was Du willst. Nur wenn Du nur das weißt, was ich schreibe, dann interpretiere nicht etwas hinein, nur weil Du glaubst, das es so sein könnte!

@Menuett

den aufenthalt betreffend. wenn sich daraus aber ergibt dass die mutter naturalunterhalt nicht leistet weil das kind gar nicht in ihem haushalt lebt, lohnt sich ggfs den unterhalt neu zu verhandeln wegen geänderten verhältnissen.

fass sie d em kind geld auszahlt, müsste sie ja quittungen haben und auch vorlegen können.

@stern311

Genau, das Kind lebt eben nicht in dem neuen Haushalt mit der Kindesmutter, da auch kein Zimmer zur Verfügung steht! Dazu gibt es eine Zeugin, die Exfrau des Neuen meiner Ex. Die hat das Haus ja vorher bewohnt und kennt die wohnliche Situation.

@Kindesvater4

Du bist einfach sauer, dass sie Dich betrogen hat, das ist alles. Du willst die Ex schikanieren.

Du vertrittst hier keineswegs "normale" Werte.

@stern311

Meine Kinder haben mir nie Quittungen für erhaltenen Unterhalt gegeben. Das ist nicht üblich.

Der 18jährige kann sich das nicht leisten noch jemanden mit durchzufüttern. Die werden gesichert Geld von der Mutter erhalten.

Teens sind höchst opportunistisch. Gäbe es kein Geld, hätte sie dem Vater längst was vorgejammert.

Ich wäre da auch gar nicht so sicher, dass das Kind tatsächlich immer beim Freund wohnt.

@Kindesvater4

Genau.

Drei-Zimmer-Häuser sind ja auch wirklich sehr üblich.

@Menuett

ouh das halte ich für ziemlich ungerecht was du hier so einem arbeitenden unterhalt zahlenden mann an den kopf wirffst so einfach mal aus der ferne.

@Menuett

trotzdem darf sich der vater über die aktuelle lage informieren denn er ist ja der jenige der zahlt, und im zweifelsfalle betrogen wird.

da darf er wohl nachforschungen anstellen und aufklärung verlangen, und das zu recht.

@stern311

@Menuett: das trägt auch wenig zur sachaufklärung bei.

@stern311

Er zahlt doch gar keinen Unterhalt. Die Mutter musste Unterhaltsvorschuss beantragen... Der sucht Gründe, um sich zu drücken.

@Menuett

Sag mal, was bist Du denn für einer / eine??? Geht es noch bei Dir? Was hat eine eventuelle Rechtsbeugung - nämlich Betrug auch am sozialen Geld - Kindergeld, denn mit sauer sein zu tun und mich betrogen zu haben? Du hast sie wirklich nicht alle! Ich und die Ex schikanieren??? Da kann ich Dich einfach nur auslachen! Und wenn ich hier keine normalen Werte vertrete, was vertrittst Du denn? Verlobung mit 12, Schwanger mit 13, heiraten mit 14??

Überdenke mal Deine Aussage!

Ich glaube, solche wie Du wollen hier sich nur profilieren und anderen mal aufzeigen wie blöd sie sind! Sinnvolles kann ich bei Dir nicht erkennen!

@Kindesvater4

DU warst der Meinung, dass Du hier groß erzählen musst, dass Deine Ex Dich betrogen hat und das Kind, das böse, ja alles gewusst hat.

Eine Verlobung hat für eine Minderjährige keinerlei Rechtsfolgen.

@Menuett

ok du hast recht!naja auch den muss er erstatten später. sollen die beiden mal machhen.

Sie muss beides weiterleiten an die Tochter, denn das Geld ist ja für ihren Unterhalt gedacht. Wenn sie das Geld nicht für sich behält, kann von Betrug keine Rede sein.

Laut Jugendamtvorschusskasse geht das Geld an die Kindesmutter und auf dem Konto der Tochter (ich habe als sorgeberechtigter Elternteil, weil die Tochter noch nicht 18 ist, einen Kontoeinblick und offiziell wird nichts von der Kindesmutter an die Tochter überwiesen!

@Kindesvater4

Dann weise deine Tochter darauf hin, dass Mama Geld für sie hat.

@Schuhu

Die Tochter ist involviert und von der Kindesmutter manipuliert. Tochter und Mutter haben scheinbar den Deal, die Tochter kann zu ihrem Verlobten und dafür kann die Ex im Gegenzug das Geld kassieren! Es werden also Freiheiten einer 16 Jährigen gebilligt unter gegenseitiger Absprache.

@Kindesvater4

Und wovon lebt dann die Tochter? Ernährt ihr Verlobter oder dessen Eltern sie? Du solltest tatsächlich mal beim Jugendamt vorsprechen.

Grundsätzlich schließen sich die auswärtige Unterbringung eines Kindes und die Zugehörigkeit zum Haushalt der Eltern (Kindesmutter) einander nicht aus. Wohnt das Kind mit Zusatimmung des sorgeberechtigren Elternteils in einer anderen Wohnung und steht ihm in der mütterlichen Wohnung ebenfalls noch ein Zimmer zur Verfügung, in das es regelmäßig, z.B. an den Wochenenden und in den Ferien zurückkehrt/zurückkehren könnte, kann es noch zum Haushalt der Mutter gehören.

Am Unterhaltsanspruch der Tochter ändert sich insoweit nichts.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das habe ich auch so gelesen. Nur es steht kein Zimmer dort bei der Kindesmutter zur Verfügung (Aussage der Exfrau des Neuen meiner Ex). Auch ist die Tochter nach eigenen Erkundigungen und dem berichten meines Sohnes (der im Haushalt der Kindesmutter auch noch mitwohnt) nur ganz selten bis gar nicht im Haushalt der Kindesmutter. Auch konnten die anderen Brüder (die leben bei mir) bestätigen, dass die Schwester schon seit letztem Jahr nicht mehr im Bus gesessen hat und nicht mit diesem zur Schule gefahren ist, trotz vorhandener Busfahrkarte der Tochter. Der Schulbus ist für alle derselbe wegen dem Schulbeginn des Gymnasiums.