Tochter wohnt bei Freund, aber meldet sich nicht um?

8 Antworten

Zurück an Absender - unbekannt verzogen

Die erfragen es dann aber beim Einwohnermeldeamt und ihre Adresse dort ist die der Eltern. Löst also das Problem nicht.

@Kirito1806

Das Einwohneramt darf keine Adressen herausgeben. Das ist streng verboten.

Das geht bei bestimmten Institutionen schon. Habe ich selber schon einmal gehabt. Beim alten Vermieter vergessen neue Adresse zu hinterlegen, die haben es dann beim beim Einwohnermeldeamt erfragt um mir die Betriebskostenabrechnung zuzustellen. Die 10€ Kosten dafür durfte ich dann auch noch bezahlen.

Return to sender ist eine Möglichkeit oder aber beim Einwohneramt mal nach einer Zwangsabmeldung fragen

Wenn es an eurem Briefkasten nicht den Namen von eurer Tochter hat, darf die Post euch gar keine Post für eure Tochter in den Briefkasten legen.

Wenn die das trotzdem machen, streichst Du einfach die Adresse auf den Briefen durch und schmeisst die falsch zugestellten Briefe, bei der nächsten Gelegenheit in einen Briefkasten von der Post. Du kannst die Briefe auch, zusammen mit der Werbung die in Deinem Briefkasten landet, im nächsten Altpapier-Container ertsorgen.

Ihr Nachname ist ja derselbe.

@Kirito1806

Das ist nicht Dein Problem ... wenn Du Müller oder Schneider heisst, brauchst Du auch nicht die Post von allen Müllers, bzw Schneiders annehmen und bei den richtigen Leuten zustellen.

Desshalb: entsorge das Zeug entweder in der Papiertonne, oder streiche die falsche Adresse durch, male einen Pfeil auf den Brief, der auf die Adresse vom Absender zeigt und wrfe das in den nächsten besten Briefkasten der Post ... dann geht der Brief wieder zurück an den Absender und der merkt dann hoffentlich, dass er seine Briefe an eine falsche Adresse schickt.

Du bist nicht bei der Post, oder bei den Absendern angestellt: die haben Dich nicht mit Briefen zu belästigen, die Dich nichts angehen.

Das ist doch Quatsch, der Postbote wirft die Post aller Familien mitglieder mit dem selben Nachnamen in den selben Briefkasten , warum soll er die Briefe der Tochter nicht einwerfen dürfen ? Das sie da nicht mehr wohnt ist ja nicht das Problem des Zustellers ......

@XC600

Der Briefträger kann doch gar nicht sehen, dass das eine Tochter ist ... stell Dir mal vor, Du heisst "Müller" und Du bekommst dann alle Briefe auf denen Müller steht.

Es ist eigentlich so, dass der Vorname ein Unterscheidungsmerkmal ist ... deshalb schreibt man nicht "Müller", oder Familie Müller, auf den Briefkasten sondern Fritz Müller, Gretchen Müller und Heidelore Müller, auf den Briefkasten.

Wenn man so dämlich ist und Familie Müller auf den Kasten schreibt, muss man damit Rechnen, dass man ständig Briefe bekommt, die man gar nicht zu bekommen hat.

Das ist normal..

Wenn Du Deinen Zusteller siehst, dann sag es ihm persönlich, dass Deine Tochter nicht mehr da wohnt und er die Post zurückschicken soll.

Ansonsten einfach in den nächsten Briefkasten der Post einwerfen mit dem Vermerk "unbekannt verzogen". Du bist nicht verpflichtet, ihr die Post nachzutragen.

Außerdem würde ich dem Einwohnermeldeamt mitteilen, dass Deine Tochter nicht mehr an dieser Adresse wohnt. Das hat aber nichts mit der Post zu tun, denn die Post bekommt keinen Bescheid, ob jemand da wohnt oder nicht. Für die Post ist nur wichtig, ob der Name am Briefkasten steht.