Tochter möchte zu Opa ziehen. Was beachten?

7 Antworten

Opa muß die Zustimmung des Vermieters einholen.

Ob Enkelkinder als nahe Familienangehörige, die auch ohne Zustimmung des VM einziehen dürfen, zählen kann ich jetzt nicht sagen. Informiert werden müßte in dem Fall der VM trotzdem.

Die Wohnungsgeberbestätigung muß der Opa ausstellen. Da er Mieter ist muß er darin Angaben zum Eigentümer machen.

Was sind nächste Angehörige?

Das sind in jedem Fall die Ehegatten, die Kinder, Nichten und Neffen sowie auch Hausange-stellte und möglicherweise das Pflegepersonal für den Mieter selbst. Ebenfalls gehören dazu die Geschwister des Mieters sowie die Eltern des Mieters.

Die Gerichte haben vereinzelt auch entschieden, dass ein Schwiegersohn wie auch die Tochter und die Enkelkinder sowie der Schwager aufgenommen werden darf, wenn eine persönliche enge Bindung bestehen würde.

http://www.rae-heckert.de/mietrecht/angeh%C3%B6rige/besuch


In diesem Fall handelt es sich um eine Untervermietung. Dazu muss der Vermieter des Opas die Zustimmung geben.

lg Lilo

In diesem Fall handelt es sich um eine Untervermietung.

Nur weil die Enkeltochter zum Opa zieht muß es nicht gleich Untervermietung sein.

Wenn die Tochter dort dauerhaft einzieht, muss der Vermieter informiert werden.

Das müsst ihr dem Vermieter schon mitteilen. Das ist ja kein Besuch, der nach 2 Tagen wieder abreist. Es entstehen höhere Nebenkosten usw. Ich glaube, das läuft unter Untermiete.

Dem Vermieter mitteilen. Er muss Bescheid wissen, kann aber letztlich nichts dagegen machen, wenn eine enge Angehörige zwecks besserer Betreuung zum Opa zieht. Im Gegenteil, er sollte froh sein darüber, denn damit können z. B. evtl. Aufgaben im Bereich Hausreinigung auch durch die Tochter gemacht werden, wenn Opa nicht (mehr) kann.