Tochter 18 Jahre, nach 9 Tagen Ausbildung wg. Krankheit abgebrochen, schw. Depressionen, kann aber danach Ausbild. weiter machen, KV will kein U zahlen?

5 Antworten

Hallo Brittaschatz,

Deine Frage ist so nicht ganz verständlich. Die Krankenversicherung will keinen U zahlen? Urlaub? Unterhalt?

Ich gehe mal von Unterhalt aus. Die Frage ist, warum sollte die Krankenversicherung das zahlen? Deine Tochter hat die Ausbildung doch abgebrochen und hat deswegen auch nicht wirklich einen Arbeitgeber. Denn die Krankenkasse würde unter Umständen einen Lohnausfall zahlen und nicht etwa Unterhalt.

Deine Tochter sollte sich dringend beim Amt melden und sich dort als arbeitssuchend eintragen. Und dann muss sie wahrscheinlich zum Sozialamt, falls ihr eine Stütze braucht. Denn am Ende müsstest Du den Unterhalt aufbringen und nicht die Krankenkasse.

Viele Grüße
DatSchoof

KV heisst Kindsvater und U Unterhalt..........

@Brittaschatz

Na super. Dann ist es natürlich schon so, dass er Unterhalt zahlen muss. Das muss er wahrscheinlich sogar, wenn sie in der Ausbildung ist. Könnt Ihr ansonsten auch rechtlich einklagen.

@DatSchoof

Nein, muss er nicht- nur während Schul- oder Berufsausbildung, wenn volljähriges Kind!

Die Tochter hat nur während ihrer ersten Ausbildung Anspruch auf Unterhalt von den Eltern (beide sind gegenüber volljährigen Kindern barunterhaltspflichtig).

Mit Abbruch der Ausbildung endet ihr Unterhaltsanspruch. (Der Anspruch auf Kindergeld für sie besteht aber ggf. weiter....)

Wurde der Abbruch nachweislich nicht durch Verschulden der Tochter herbeigeführt, so lebt ihr Unterhaltsanspruch mit Beginn einer neuen Ausbildung wieder auf.

(Bleibt ihr Ausbildungsverhältnis hingegen bestehen und sie ist lediglich krank geschrieben, wird auch der Unterhaltsanspruch aufrecht erhalten.....)

Der Vater muss nur unterhalt in der ausbildung bezahlen. Wie das bei Krankheit ist weiss ich nicht. Aber warum abrechnen kann man da nicht parallel zur Ausbildung die Depression behandeln? Mann kann den Vater schon verstehen. Aber wer weiss warum sie Depression hat.

na ja warum und wieso sie Depressionen hat soll hier egal sein, aber sie in Therapie und zwar ambulant, da ist an Ausbildung nicht zu denken......nee ich verstehe ihn nicht.........

Sie ist 18 und macht keine Ausbildung.

Damit steht ihr kein Unterhalt mehr zu.

Der Anspruch lebt erst wieder auf, wenn sie eine Ausbildung macht.

okay woher weißt du das so genau, ich bekomme ja auch Kindergeld für meine Tochter weil sie erkrankt ist.......

@Brittaschatz

Ist die Erkrankung amtsärtzlich nachgewiesen?

Wie lange wird noch Kindergeld gezahlt?

Sie können auch ruhig was in den Beschreibungstext schreiben, wenn der Platz nicht reicht.

Und was genau ist nun die Frage?

der KIndsvater will keinen Unterhalt zahlen, unsere Tochter ist psychisch krank und musste deshalb ihre Ausbildung abbrechen, sie kann aber nach Genesung ihre Ausbildung wieder aufnehmen, nun weigert sich der Kindsvater Unterhalt zu zahlen.......er sowohl als ich sind doch zu Unterhalt verpflichtet oder wie, ich bekomme auch Kindergeld weiter, weil sie krank ist.........

@Brittaschatz

Nein, ist er nicht. Er muss für ein volljähriges Kind nur zahlen, wenn dieses sich in Schul-oder Berufsausbildung befindet. Damit ist er derzeit raus. Wegen Kindergeld solltest du bei der Kindergeldkasse nachfragen.