Tierhhaltung an Grundstücksgrenze

2 Antworten

Erkungige dich mal auf dem Ordnungsamt. Die Mieter werden da recht wenig ausrichten können. Du kannst aber mal mit dem Nachbarn reden, das hilft immer am besten um eine gute Nachbarschaft zu erhalten.

Ordnungsamt ist unzuständig.

@Seehausen

oder halt das Bauamt Wäre nämlich nach Kontaktierung der Hinweis gekommen

Ställe für Kleintiere sind nicht in der Liste der in der Abstandsfläche zulässigen Bauvorhaben enthalten. Auch wenn der Stall baugenehmigungsfrei sein sollte müssen die Vorschriften des öffentlichen Baurechts eingehalten werden.

Also:

Gleich Bauaufsicht schriftlich benachrichtigen, die sind verpflichtet, gegen den Stall vorzugehen.