Tieferlegungsfedern nicht eingetragen, Strafe?

6 Antworten

die Strafe ist das kleinere Übel, 

du lässt die Karre an Ort und Stelle stehen, du fährst keinen Meter mehr - 

dir bleiben genau 2 Möglichkeiten, entweder du lässt abschleppen oder Die Blauen beauftragen jemanden

Fahrer:

319500

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; --BKa

0 Punkte und 50,00 EUR

Halter:

319506

Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die

Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu.§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

0 Punkte und 50,00 EUR

Die Frage ist nicht die Höhe der Strafe!

Wenn du einen Unfall baust, bekommst du Schwierigkeiten mit deiner Versicherung. Das kann für dich richtig teuer werden, insbesondere wenn es Verletzte gibt, denen du Schmerzensgeld bezahlen mußt. Du kannst dich finanziell ruinieren, wenn der TÜV die Federn nicht abgesegnet hast. Dagegen ist eine Geldstrafe Pipifax.

Fahre also NICHT mit dem Auto. Du hättest dir VORHER überlegen müssen, wann du die Federn einbaust.

Die Chance in eine Verkehrskontrolle zu kommen ist minimal. Hatte in 40 Jahren Fahrpraxis nur 1 Kontrolle.

Darum geht es mir nicht.

Würde nur gern wissen was es an Strafe kostet.

Fahren ohne Betriebserlaubnis, die Karre darfst du dann abschleppen lassen, kostet mit dem Bußgeld locker 250-300€