Ticketbande - kein Widerrufsrecht

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Aus § 312 b BGB:

Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

Das trifft so leider auf Konzerte und somit die dazugehörigen Tickets zu.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Zahlung bei Ticketbande eingegangen, so ist Ticketbande berechtigt ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Achtug; durch Nichterfüllung des Kaufvertrags machst Du Dich u.U. Schadenersatzpflichtig! (§§ 241 f; 280 ff. BGB)

Bei Veranstaltungstickets gibt es grundsaetzlich kein gesetzliches Ruecktrittsrecht.

Wenn der Haendler tatsaechlich wegen nicht rechtzeitiger Bezahlung vom Vertrag zurueck tritt und ihm dadurch auch kein nachweisbarer Schaden entsteht (er die Tickets also anderweitig verkauft hat), habt ihr Glueck gehabt. Wahrscheinlich wird er aber auf Erfuellung des Kaufvertrages bestehen, also auf Bezahlung der Tickets.

hallo Hubbi2012, jetzt habe ich gleiche "schei....."" mit ticketbande... mustest du ticket bezahlen, oder hast du vom vertrag zurückgetreten??? mfg

Hallo, wir haben die Tickets bezahlt und danach glücklicherweise auch relativ schnell bekommen. Eine Bekannte hingegen hat die Tickets erst kurz vor dem Konzert bekommen. Kann also je nachdem schnell gehen oder lange dauern. In jedem Fall haben wir die Tickets aber bekommen.

Ich wünsch dir viel Glück, dass du die Tickets (schnell) bekommst.

Habe aktuell das gleiche Problem. Habe aber noch nichts gezahlt . Traue den Brüdern nicht