Theoretisch Steuerhinterziehung?
Ich hatte mit einem Freund eine kleine Diskussion bezüglich Trinkgeld.
die Frage:
Wenn man für eine Dienstleistung beim Bäcker, Friseur etc. Trinkgeld gibt ist es dann Steuerhinterziehung?
Meines Wissens nein. Da es ja eine Freiwillige Zahlung ist und nicht in das Gehalt mitgerechnet wird. Wenn es ins Gehalt gerechnet wird dann wird das Einkommen ja sowieso versteuert.
Mein Freund meinte das es Theoretisch trotzdem Steuerhinterziehung ist und das es auf die höhe des Trinkgeldes ankommt. Das ergibt für mich aber keinen Sinn.
9 Antworten
Wenn es ein Angestellter ist der das Trinkgeld erhält ist es steuerfrei. Wenn es der Unternehmer ist, dann muss er es als Betriebseinnahmen verbuchen und auch versteuern.
Trinkgeld ist Teil der Bezahlung und muss versteuert werden; alles andere ist tatsächlich Steuerhinterziehung. Es sei denn der Gast erklärt das Trinkgeld offiziell zum "Geschenk".
https://ready2order.com/de/post/trinkgeld-versteuern/#gref
Trinkgeld muss versteuert werden, wenn ein Rechtsanspruch darauf besteht. Wenn das Trinkgeld freiwillig, ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gegeben wird, muss es nicht versteuert werden. Das heißt, dass zum Beispiel kein Hinweis auf Trinkgeld und dessen Höhe auf einer Speisekarte stehen darf. Da Trinkgeld ein Ausdruck der Zufriedenheit des Kunden mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist, ist es nur steuerfrei bei direktem Erhalt. Wenn es eine allgemeine Trinkgeldkasse gibt, muss es versteuert werden.
Für Trinkgelder an einen Arbeitnehmer wie in deinen genannten Beispielen sind steuerfrei, siehe EStG §3 Nr.51
Trinkgeld geben - NEIN.
Trinkgeld nehmen ohne es zu versteuern - manchmal JA.
Aber nenne mir einen, der sein Trinkgeld versteuert.....
Kann das Finanzamt eh nicht nachweisen, wieviel man bekommen hat.
Also wäre man schön doof.