THC positiv im Straßenverkehr NRW!

6 Antworten

Hier gibt es drei verschiedene Rechtsbereiche zu berücksichtigen: 

a) Strafrecht

Nachdem Du offensichtlich keine Fahrauffälligkeiten oder gar einen Unfall hattest, ist eine Anzeige nach StGB §316 bzw. §315c auszuschließen.

Eine Straftat liegt also nicht vor.

b) Ordnungsrecht

Der Polizist hat dich bereits fast richtig informiert: Hier liegt ein Verstoß gegen StVG §24a (2) vor:


(2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird.


Die Konsequenzen hat Crack bereits geschrieben: 500€ Bußgeld + 28,50€ Gebühren und Auslagen, 2 Punkte in Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot.

c) Verwaltungsrecht

Die Polizei meldet Drogendelikte auch an die Führerscheinstelle gemäß StVG §2 (12):


(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

 


Der Konsum von THC ist ein solcher Eignungsmangel.

Wenn - wie bei dir - der letzte Konsum nur einige Stunden zurückliegt, dann wird im Bluttest mit Sicherheit aktives THC nachgewiesen werden.

In diesem Fall liegt mangelnde Trennung zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr vor, was nach FEV §46 (1)


(1) Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6


iVm FEV Anlage 4 Nr. 9.2 "Einnahme von Cannabis" 

zur Nicht-Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen führt 

 

(unabhängig von der Häufigkeit des Konsums!).

Die Führerscheinstelle wird daher deine Fahrerlaubnis entziehen. 

Eine Neuerteilung ist nur nach längerfristig nachgewiesener Abstinenz (min. 6 Monate) und einer positiven MPU möglich.

Die Kosten für die MPU inkl. Abstinenznachweise, Vorbereitung und ggfs. verkehrspsychologische Beratung betragen ca. 1.500€ bis 2.500€.

Dem Kommentar von adk710 kann ich nur zustimmen:

Drogenkonsum und Besitz der Fahrerlaubnis schließen sich gegenseitig aus.

Für diese konkrete Drogenfahrt wird es bei den erwähnten Folgen bleiben, strafrechtlich ist der Fall damit abgeschlossen.

Allerdings wird damit nun die verwaltungsrechtliche Prozedur in Gang gesetzt. Die Polizei hat nämlich nach § 2 Abs. 12 des Straßenverkehrsgesetzes die Fahrerlaubnisbehörde über die Drogenauffälligkeit zu informieren, damit diese die entsprechenden Maßnahmen ergreift. Dazu wird auch das Ergebnis der Blutprobe herangezogen.

Anhand des darin festgestellten aktiven THC-Wertes kann nämlich auf deine Konsumform geschlossen werden. Liegt der Wert über 0,75 ng/ml, wird regelmäßiger Konsum vermutet, bei dem gleich eine MPU angeordnet wird (Kosten: 554,55 Euro), für die du auch Abstinenznachweise bringen musst.

Täglicher Cannabis-Konsum und Fahreignung schließen sich gegenseitig aus, daher mein Rat: Sofort mit dem Kiffen aufhören, das Abbauprodukt THC-COOH kann nämlich bis zu drei Monate nach dem letzten Joint nachgewiesen werden!

Mit deiner Drogenauffälligkeit bist du nur bei der Polizei, bei der Fahrerlaubnisbehörde und bald auch bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung (zwecks MPU) bekannt.

Täglicher Cannabis-Konsum und Fahreignung schließen sich gegenseitig aus

DH  !

Muss ab diesem Wert eine MPU angeordnet werden oder kann ab diesem Wert eine MPU angeordnet werden. Die Frage ist ja, ob ich aufgrund des Erstverstoß, der MPU entgehen kann?

@Omot1122

Keine Chance. Wenn schon 75 ng/ml ermittelt werden, sprechen alleine die Werte für sich, dass du ein regelmäßiger Konsument bist. Laut Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung sind solche Fahrer zum Führen von Kfz unwiderlegbar ungeeignet, was ja durch den Blutwert schon bewiesen wurde. Daher ist MPU dir sicher. 

Ob es ein Erst- oder Folgeverstoß war, ist nur für die Höhe der Geldbuße relevant. Solltest du nochmals positiv kontrolliert werden, erwarten dich 1.000 Euro Bußgeld, 53,50 Euro Gebühren, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot, bei jedem weiteren Mal 1.500 Euro Geldbuße, 78,50 Euro Gebühren und der Rest bleibt gleich.

gute Antwort, DH

nur hier stimmt was nicht

Anhand des darin festgestellten aktiven THC-Wertes kann nämlich auf deine Konsumform geschlossen werden.

die Konsumform stellt man mit den Abbauwerten fest, die nennen sich THC-COOH-Werte

wer 0,75ng/ml aktive Werte im Blut hat, dem wird höchstwahrscheinlich nicht einmal ein Fahrverbot drohen:-)

erst ab 1,0ng/ml (in einigen Bundesländern sogar ab 2,0 ng/ml) wird ein Fahrverbot und ein äG fällig

@ginatilan

DH und vielen Dank für die Richtigstellung! Was Drogen angeht, macht dir keiner so leicht was vor... :-)

Wer unter Drogen steht, kann nicht sicher Auto fahren. Er ist aktuell nicht fahrtauglich. Entsprechend sind Bestrafungen nach den Paragraphen §24a StVG und 315c, 316 und 323a StGB die Folge, wenn im Blut BTM nachgewiesen wurde. Die Folgen: Mindestens ein Fahrverbot, eventuell gleich Führerscheinentzug, eine Führerscheinsperre und in jedem Fall eine MPU.

Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß nie wieder  Drogen konsumiert werden.

Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist.

Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Ereignisse, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.

Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.

Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 6 Monate.

500€ Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 28,50€ Gebühren sind richtig wenn es keine Voreintragungen gibt. Die Punkte bleiben 5 Jahre eingetragen.

Sollte es zur Entziehung der FE kommen dann sind es 10 Jahre die der Eintrag verwertbar bleibt + 5 Jahre Anlaufhemmung.

Du musst abwarten wie die Werte ausfallen.

Ab einem Wert von 25ng/ml musst Du mit einem ärztlichen Gutachten rechnen, wenn Du mehr als 75ng/ml hast mit dem sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis und einer MPU.

Und wie wahrscheinlich ist es bei meinem Konsum, dass ich über der grenze 25/75ng liege?

@Omot1122

Wenn  du täglich kiffst, ist es mehr als wahrscheinlich, wenn nicht sogar sicher, dass du über 75 ng/ml liegst.

Das sind die Werte für THC-COOH (THC-Essigsäure), das Abbauprodukt von THC.

Nachdem aber einige Stunden nach dem letzten Konsum mit Sicherheit auch aktives THC nachweisbar ist, fällt das äG aus und der Fragesteller darf mit sofortigem Entzug der FE und MPU rechnen.

Meine werte waren aktiv 3,2

der cooh wert lag bei 53.und mir wurde der Führerschein entzogen.ich brauchte 12 monate abstinenz und ne mpu,die Ich letzte woche hatte.negativ mit Kurs ,also bestanden mit auflage.heisst die cut -off grenze von 75 ng ist eigentlich bedeutungslos.wenn die Führerscheinbehörde der meinung ist man kann fahren und konsum nicht trennen spielt der wert keine Rolle.