Testamentseröffnung.......wann?

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Wie läuft die Testamentseröffnung ab? Das Nachlassgericht wird von Amts wegen tätig, sobald ihm der Todesfall zur Kenntnis gekommen ist (z.B. vom Standesamt). Es bestimmt alsbald einen Termin zur Eröffnung des Testamentes (dieses ist ihm abzuliefern). Zu diesem Termin werden alle Beteiligten (z.B. Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker) geladen. Durch die Eröffnung erfahren die Erben von dem letzten Willen des Erblassers. Das Datum der Testamentseröffnung ist von besonderer Bedeutung für die Ausschlagung der Erbschaft. Die Frist zur Ausschlagung beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem die Testamentseröffnungsurkunde dem Erben zugestellt worden ist.

Tipp: Auf Verlangen wird jedem Beteiligten das Testament in diesem Eröffnungstermin zur Einsichtnahme vorgelegt und eine beglaubigte Abschrift des Testaments überlassen. Eine solche Abschrift des Testamentes kann unter Umständen bei nachfolgenden Verhandlungen mit Banken oder Versicherungen hilfreich sein und in Zusammenhang mit dem Eröffnungsprotokoll den Erben in den Verhandlungen als Berechtigten legitimieren. Zuweilen bestehen die Kreditinstitute jedoch auf der Vorlage eines Erbscheins.

In der Praxis unterbleibt die Ladung allerdings oftmals. Das Testament oder der Erbvertrag wird durch das Nachlassgericht eröffnet, die Eröffnung wird auf dem Schriftstück vermerkt und darüber ein Protokoll angefertigt. Anschließend wird den Beteiligten eine Abschrift des Protokolls und der eröffneten Schriftstücke zugesendet.

Tipp: Das Nachlassgericht prüft bei der Testamentseröffnung nicht, ob das Testament wirksam ist. Dies geschieht erst, wenn ein Erbschein beantragt wird.

Testamentseröffnungen erfolgen in den meisten Fällen ohnehin ohne die Beteiligten und zwar durch die Nachlassgerichte (Ausnahme: Baden-Württemberg). Die Eröffnung erfolgt möglichst bald nach dem Todesfall. Es werden im Normalfall vorher eine Sterbeurkunde und Angaben zu den Beteiligten verlangt. Erbanteile von nicht gleich bekannten Personen verbleiben weder beim Gericht noch bei einem Notar. Die Erben müssen sich im eigenen Interesse, weil sie nur gemeinsam über den Nachlass verfügen können, um Informationen bemühen. Eine Amtsermittlungspflicht der Gerichte gibt es weit überwiegend nicht. Sie würden erst einmal nur eingreifen, wenn das aus Sicherungsgründen im Interesse des noch nicht bekannten Erben notwendig wäre.

Ist des Testament schon beim Nachlassgericht?

Wenn ja: Einfach mal hingehen und freundlich fragen, was sie denn so "über den Daumen" schätzen.

Dann nehmen sie es wenigstens schon mal in die Hand ;-)

und sagen einigermaßen präzise, wann es so weit ist.

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Auch mal fragen, ob alles an nötigen Unterlagen vorhanden ist und ob noch was gebraucht wird.

Das dauert so lange, bis die Hinterbliebenen benachrichtigt sind und von dort eine Rückmeldung gekommen ist. Wenn keine besonderen Umstände eintreten, ca. 3 - 4 Wochen.

Moin das kommt immer darauf an bis alle notwendigen Unterlagen zusammen sind usw. In der Regel ca-. 4-6 Wochen.