Testament verschwunden trotz Notarieller Beglaubigung
Hallo mein Opa soll einige Zeit vor seinem Tod ein Testament gemacht haben angeblich sogar beglaubigen lassen. Er ist jetzt ca. 18 Jahre Tod es wurde aber nie ein Testament gesucht oder gefunden, könnte aber auch daran liegen das seine NOCH Ehefrau (Lebten in Trennung) die Wohnung bezogen hat und erstmals alle Akten an sich gerissen hatt. Also falls es eins gab ist es bestimmt von ihr gefunden worden und da es mit Sicherheit nicht zu Ihren Gunsten war, verschwunden. Gibt es bei einem beglaubigten Testament eine Zweitschrift??? Wo wäre die aufbewahrt??? Der Rechtsanwalt./Notar (Kanzlei) ist auch schon verstorben die Kanzlei wurde übernommen. Danke schon mal
2 Antworten
Notariell beglaubigte Testamente sind öffentlich, d. h. der Notar hat es als Amtspflicht zusätzlich beim Nachlassgericht am Amtsgereicht des Wohnortes zu hinterlegen. Seine Kopie ist seinem Amtsnachfolger der Kanzlei übergeben worden.
Es wird nach Sterbemitteilung des Standesamtes automatisch von Gerichts wegen eröffnet und den gesetzlich Erbberechtigten in Kopie mitgeteilt. Dort wäre daher entsprechend nachzuforschen.
All das spricht aber gegen ein errichtetes öffentliches Testament bzw. für seinen lebzeitigen Widerruf.
Ein privatschrifltiches Testament kann natürlich - zumal zu Ungunsten der Ehefrau verfasst - unauffindbar sein oder gar unterdrückt werden. Das wäre zwar strafbar, dennoch muß man das hier natürlich erst einmal nachweisen können.
Nur am Rande: Mit Einreichen des Scheidungsantrags hätte sich die Ehefrau vergebens bemüht und wäre in diesem Zeitpunkt von dem Erbe ihres Mannes ausgeschlossen.
G imager761
Wenn Ihr Opa ein notarielles Testamenet gemacht hat, musste es zwingend in die amtliche Verwahrung des Amtsgerichts-Nachlassgerichjts (in der Regel das für den letzten Wohnsitz Opas zuständige) gegeben und nach seinem Tod auch "amtlich" eröffnet werden. Es kann also nicht verschwunden sein, allenfalls die Kopie, die der Notar dem Opa seinerzeit gegeben hat. Außerdem können Sie bei dem Notar nachfragen, der die Kanzlei des verstorbenen Notars übernommen hat. Wenn er die Akten nicht mehr hat, wird er sie an das Nachlassgericht oder an die zentrale Stelle abgeliefert ahben, die die Akten früherer Notare aufzubewahren hat. Fragen Sie ggf. bei der Notarkammer (in der Hauptstadt des Bundeslandes, in dem der Notar amtiert hatte)