Termin-Zuweisung ablehnen wegen Unverhältnismäßigkeit

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Ich finde den Text top und überhaupt das Ansinnen, denen nicht alles durchgehen zu lassen.

Trotzdem ein Tipp und eine Anmerkung. Tip: Formulier es als Antrag, so ist es nur ein rechtlicher Hinweis, der in der Akte landen könnte - und wohl auch wird.

Anmerkung: Da du im AlgII-Bezug nach Ansicht des Gesetzgebers den ganzen Tag ohnehin nichts weiter zu tun hast als Jobs zu suchen und nach Ansicht des Amtes ihm permanent zur Verfügung stehen musst, wird es schwierig, da etwas zu erreichen, glaube ich. Beide würden sich auf auf den Standpunkt stellen, es ist natürlich verhältnismäßig, weil du keine wichtigen (Rechts-)Güter hast, die man bei der Terminzuweisung beachten müsste.

Aber ich wäre am Weitergang der Sache interessiert.

Ich bin selbständig und habe Aufträge, die regelmäßig mit dem JC-Terminen kollidieren. Es langt mir langsam, daß ich denen immer wieder Schreibe, sie sollen gefälligst vorher nachfragen (bin ja Tel. erreichbar) und die das einfach nicht machen.

@rhavin

Ah, verstehe. Dann erwähne das auch noch und beantrage einen Termin, der dir passt.

@rhavin

Das hättest du dem text vielleicht hinzufügen sollen, das du selbständig bist, können wir ja nicht erahnen.

Wenn man hier z.b ein Vorstellungstermin hat ( habe in der Hinsicht mit JC und selbständigkeit keine Erfahrung) dann ruft man eben an und schickt per Mail oder so eine Kopie der Einladung, dann ist es eigentlich ( zumindest hier) kein Problem das der Termin verschoben wird.

Danke für den Stern und viel Erfolg!

Position des Amtes wird sein: Das Absprechen von Terminen ist weder organisatorisch praktikabel noch aus Kostengründen und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes verhältnismäßig. Zudem wird die Einladung ohne Absprache keine unverhältnismäßige Belastung des Kunden darstellen, zumal es die Möglichkeit, Termine aus wichtigen Gründen abzusagen.

Insofern hast du dir die Mühe umsonst bzw- vergeblich gemacht, es sein denn, du möchtest gegen die Terminvergabe klagen.

Aber schön formuliert hat ers xD

Auf eine Klage wirds mit Sicherheit rauslaufen … kost' mich ja nüscht ^^

@rhavin

Außer Zeit, die du nicht haben willst ... Gerichtstermin wirst du dir übrigens auch nicht aussuchen können ^^

Du hast bei der Antragsstellung unterschrieben,, dass du für die Vermittlung zur Verfügung stehst. Das bedeutet, dass du innerhalb von 24 Stunden zu einem Termin aufgefordert werden kannst. Wenn dir das nicht passt, hättest du nicht unterschreiben sollen.

Was ist denn daran unverhältnismäißg?

Innerhalb 24? Wo steht das? I.d.R. wird man von Terminen per Post informiert, wobei der Postweg mit drei Tagen angenommen wird.

@Gerberecht

24 Stunden vom Einwurf des Briefes beim Empfänger. Postzugang Montag also kann der Termin Dienstag festgelegt werden. Auch morgens um 8:00 Uhr

So ein Schreiben ist reine Zeitverschwendung. Mit der Grundgesetzkeule gegen eine Terminvergabe vorzugehen ist vielleicht was für pensionierte Juristen, die Langeweile habe. Als Arbeitsloser wird man wohl kaum beweisen können, dass man wegen Zeitmangel und Terminflut keine Zeit für einen vorgegebenen Termin beim Amt hat und diesen Gründen der Verhältnismäßig ablehnt. So schön wie der Text scheint, so wenig wird er in der Sache weiterführen. Das Amt wird Verstöße gegen die Meldepflicht sanktionieren und im Gerichtsverfahren höchstwahrscheinlich Recht bekommen.