Termin beim Friseur zur Haarverlängrg. vergessen-kann Friseur mir das Material in Rechnung stellen?

7 Antworten

Können wir davon ausgehen, dass das Material für die Haarverlängerung individuell für Dich bestelt wurde? Dann handelt es sich hier ganz klar um eine "nicht vertretbare Sache" im Sinne des Kaufrechts. Dem Friseur steht insofern Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu.Seine Forderung an Dich ist rechtens.

Im Zweifelsfall wird das vor Gericht entschieden. Durch diese Vereinbarung hast du aber einen gültigen Vertrag abgeschlossen. Wenn der Friseur extra diese Sachen für dich gekauft hat, bist du zur Zahlung verpflichtet.

So einfach kann man sich vor solchen Sachen nicht drücken.

Vollkommen richtig. Ich mag das Wort "vergessen" in diesem Fall auch nicht gelten lassen. Sicher hast Du es Dir anders überlegt, weswegen die Ausführungen vom Reservisten erst recht gelten.

der friseur kann dir auf jeden fall seine arbeitszeit für den verpassten termin berechnen. das material wird er extra für dich in deiner wunschhaarfarbe bestellt haben, in dem fall würde ich behaupten, dass das auch legitim ist.

versuch dich zu einigen, mach halt einen neuen termin, dann kommt er dir sicher entgegen.

"vergessen" abzusagen, weil man etwas nicht mehr möchte, das geht halt nicht. eine teminvereinbarung, wenn auch nur mündlich, das ist verbindlich.

Es ist völlig wurscht- warum und weshalb - der Kunde muß zwingend darauf hingewiesen werden, dass verpasste Termine zu einem gewissen %-Satz berechnet werden - im Nachherein kann man das nicht mehr anwenden.

wenn es so ist, dass die Ware extra fuer diesen Zweck bestellt wurde und daher nicht so einfach anderweitig verwendung findet, dann hat er in der Tat Anspruch auf Schadensersatz bzw. Abnahme der Sachen.

Mit einem Termin allein schon schliesst man einen Vertag und selbst wenn nichts bestellt wird, dann kann die Dienstleistung in Rechnung gestellt werden, wenn die Zeit nicht anderweitig vergeben werden konnte. So ist man auch verpflichtet, einen Massagetermin, den man nicht rechtzeitig abgesagt hat, zu bezahlen, da in der Zeit ja keine weiteren Kunden bestellt wurden. Ebenso eine Arztbehandlung. Nur wenn die Zeit fuer andere Patienten verwendet werden konnte, z.B. ein normaler Termin beim Hausarzt, bei dem es eh ein Kommen und Gehen mit Patienten gibt, muss man nicht zahlen.

Mir wurde beim Orthopaeden auch schon ein Reizstromtermin abgerechnet (bzw. der Krankenkasse in dem Fall), weil ich 10 Minuten zu spaet war und die Behandlung dann nicht mehr beginnen konnte, weil ein weiterer Patient bereits wartete.

Von daher wirst Du wohl fuer das Material aufkommen muessen.

nicht zwingend - der Friseur hätte sich absichern müssen - schliesslich kommt es nicht selten vor, dass sich Jemand etwas anders überlegt - da steht dann meist Aussage gegen Aussage - sollte es so ausgehen - falls der Friseur einen guten RA einsetzt - denn Recht haben , und Recht behalten ist zweierlei - dann müssen die bestellten Haare auch ausgehändigt werden.

Das halt ich nun echt für ein Gerücht - darauf würd ichs ankommen lassen. Dazu müßte der Friseur vorab einen Vertrag mit Dir gemacht haben, oder Dich vor Zeugen darauf aufmerksam gemacht haben, dass es sich hierbei um eine verbindliche Bestellung handelt in Höhe von Euro XY - aber so ist diese Forderung absurd, und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass er die bestellten Haare nicht verwerten kann, diesen Beweis müßte er dann ebenfalls antreten - bei Friseuren ist sowas normal - ohne vorherige Absprache - gar nicht möglich. Lass Dich nicht verrückt machen, es sei denn, Du hast etwas unterschrieben- so sehr ich den Friseur auch verstehen kann....In Dubio pro Reo